Ab Donnerstag stehen der Ex-Bundespräsident Wulff und sein Freund, Filmproduzent David Groenewold, in Hannover vor Gericht. Es geht um 700 Euro Kost und Logis, eine Oktoberfestsause und einen folgenlosen Bittbrief. Dahinter aber verbirgt sich ein verbitterter Kampf um die Ehre des ehemaligen Staatsoberhaupts.
22 Verhandlungstage, 45 Zeugen, Zigtausende Seiten von Akten, zusammengestellt in mehr als 14 Monaten penibler Ermittlungen, 70 Journalisten, vier Strafverteidiger, drei Richter, zwei Ankläger, zwei Angeklagte – es kann also endlich losgehen. An diesem Donnerstag, 10 Uhr, Saal 127 des Landgerichts Hannover, wird der Vorsitzende Richter Frank Rosenow einen historischen Prozess eröffnen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik verhandelt ein Gericht gegen einen ehemaligen Bundespräsidenten. Und wie es so ist, in der Politik wie in der Juristerei, werden sich die Parteien zumindest zu Beginn der Verhandlung, einigermaßen unversöhnlich gegenüber sitzen.
Die Ankläger
Zur linken Hand des Richtergremiums, leicht erhöht, werden an diesem Morgen Clemens Eimterbäumer und Anna Tafelski Platz nehmen. Sie halten Christian Wulff laut Anklageschrift für schuldig, sich durch stillschweigende Entgegennahme dreier Vergünstigungen durch den Berliner Filmunternehmer David Groenewold bestechlich gezeigt zu haben. Groenewold wird entsprechend Bestechung vorgeworfen; ihm wird außerdem eine eidesstattliche Falschaussage vorgeworfen.
Vor allem Clemens Eimterbäumer hat sich in den zurückliegenden zwei Jahren intensiver als jeder andere mit den diversen Korruptions-Verdächtigungen, die damals gegen Wulff erhoben worden waren, auseinandergesetzt.
Am Ende seiner Ermittlungen hat er sich hingesetzt und versucht, einen Beschluss zu verfassen, in dem die Einstellung des Verfahren verfügt wurde. Das sei ihm, so erzählen sie es in Hannover, nicht gelungen. Zu eindeutig ist die Indizienkette. Also verfasste Eimterbäumer im April dieses Jahres statt des Einstellungsbeschlusses eine Anklage, die nach Angaben von Juristen, die sie gelesen haben, ziemlich wasserfest sein soll.
Eimterbäumer war es auch, der nach einigem Zögern Anfang 2011 Ermittlungen gegen Wulff und Groenewold einleitete. Am 16. Februar 2011 hatte er beim Bundestagspräsidenten die Aufhebung der Immunität des Staatsoberhaupts beantragt. Einen Tag später erklärte der Präsident seinen Rücktritt. Von diesem Tag an ermittelte Hannovers Staatsanwalt äußerst akribisch. Viel zu akribisch sogar, wie manche Verteidiger des Ex-Präsidenten befanden, die der niedersächsischen Justiz vorwarfen, das Verhältnismäßigkeitsgebot außer Kraft gesetzt zu haben.
„Wir haben ihn nackig gemacht“, sagte ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft. Was zumindest in Bezug auf Wulffs Finanzen ein treffendes Bild ist. Mithilfe des Bundesamts für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde jede Kontobewegung des Ex-Präsidenten rückverfolgt, und das über mehrere Jahre.
Ergebnis: Die Sparkasse Osnabrück bescheinigte Wulff während seiner Amtszeit als niedersächsischer Ministerpräsident schriftlich, mit seinem Einkommen nicht auszukommen. Der Dispo-Kredit, so berichtete am Dienstagabend die ARD, sei daraufhin auf 90.000 Euro angehoben worden.
Die Ergebnisse solch detaillierter, auch teurer Recherchen im Privatissimo eines Politikers waren nicht ausschließlich negativ für die Beschuldigten. Diverse Vorwürfe, die während der Präsidentenkrise in Strafanzeigen und Medienberichten erhoben worden waren, wurden von den Ermittlern deshalb fallen gelassen.
Insbesondere für den Verdacht, Groenewold habe das Ehepaar Wulff mindestens zweimal zu mehrtägigen Urlaubsaufenthalten auf Sylt eingeladen, fanden sich keine Beweise. Wulffs Angaben, nach denen er Groenewold das zuvor verauslagte Geld für die Aufenthalte vor Ort in bar zurückgezahlt habe, ließen sich nicht widerlegen. Wulff, so ein Ermittler, sei ausweislich seiner Kontoauszüge tatsächlich ein notorischer Barzahler gewesen.
Auch Ermittlungen im Zusammenhang mit als „Nord-Süd-Dialog“ firmierenden Promi-Partys blieben ergebnislos. Wulff wird in diesem Verdachtskomplex lediglich als Zeuge in einem weiteren Prozess geführt. In diesem müssen sich Wulffs früherer Sprecher Olaf Glaeseker und dessen Freund, der Partyveranstalter Manfred Schmidt, wegen Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung verantworten. Dieser Prozess wird am 9. Dezember eröffnet und zu weiten Teilen parallel zum Wulff-Prozess geführt werden.
Fündig wurden Clemens Eimterbäumer und seine Kollegen dagegen nach eigener Überzeugung bei einem Oktoberfestbesuch der Wulffs im Jahr 2008.
Damals lud Groenewold den niedersächsischen Ministerpräsidenten zu einem Besuch auf dem Oktoberfest ein. Der Filmproduzent übernahm bei dieser Gelegenheit auch Teile der Kosten für die Übernachtung der Wulffs im Hotel „Bayrischer Hof", rund 510 Euro. Dazu kam ein Restaurantbesuch mit einer Rechnung in Höhe von 210 Euro, und die Rechnung auf der Wiesn, die rund 3000 Euro für sechs bis sieben Personen ausmachte.
Unmittelbar nach diesem München-Trip verfasste Wulff einen Bittbrief an den Siemenskonzern, in dem er den Vorstandsvorsitzenden Peter Löscher um finanzielle Unterstützung für den Groenewold-Film „John Rabe“ bat. Ein klarer Fall von Bestechung und Bestechlichkeit, befanden die Staatsanwälte aus Hannover und erhoben im April Anklage gegen den Ex-Bundespräsidenten.
Als Zeugen wurden unter anderen Fahrer, Mitarbeiter, Sicherheitsbeamte, Portiers, Servicekräfte, Vorstandsvorsitzende wichtiger Unternehmen, ehemalige Pressesprecher, eine leibhaftige „Tatort“-Kommissarin, diverse Filmproduzenten und natürlich auch die Ehefrau des Angeklagten, Bettina Wulff, vernommen. Viele von ihnen wird man in den kommenden Wochen im Schwurgerichtssaal des hannoverschen Landgerichts sehen.
Die Angeklagten
Christian Wulff und David Groenewold empfinden die gegen sie erhobenen Vorwürfe als, vorsichtig ausgedrückt, lächerlich. Beide betonen, dass die Einladung der Wulffs auf das Oktoberfest rein privaten Charakter gehabt habe, und nichts, aber auch gar nichts mit Wulffs damaliger Tätigkeit als Regierungschef in Hannover. Beide hätten einander häufiger eingeladen, mal habe der eine bezahlt, ein anderes Mal der andere. So sei Christian Wulff unter anderem für einen edlen Restaurantbesuch auf Mallorca aufgekommen. Bei einem gemeinsamen Italien-Urlaub habe der Ex-Präsident Groenewold eine Überfahrt nach Capri bezahlt.
Wulff betont auch, von der Übernahme eines Teils der Übernachtungskosten durch Groenewold nichts gewusst zu haben. Ohnehin sei diese Zahlung kein „Vorteil“ für ihn gewesen, da andernfalls das Land Niedersachsen die Hotelrechnung komplett übernommen hätte. Der Einsatz des niedersächsischen Ministerpräsidenten für „John Rabe“ sei auch nicht seiner Sympathie für Groenewold, sondern seinem Einsatz für den Filmstandort Niedersachsen entsprungen. Und einer gewissen Bewunderung für den Siemens-Manager Rabe. Der hatte in den Dreißigerjahren des 20. Jahrhunderts als Statthalter seines Unternehmens in China Tausenden Menschen im chinesisch-japanischen Krieg das Leben gerettet.
Darüber hinaus, auch das wird die Verteidigung Wulffs voraussichtlich in dem Prozess thematisieren, seien Bittbriefe Wulffs an Siemens nichts Ungewöhnliches gewesen. Die Familie Siemens stammt ursprünglich aus dem niedersächsischen Goslar. Ein Bezug, den Wulff gerne zum Anlass für den Versuch nahm, das Unternehmen enger an sein Bundesland zu binden.
Das Plädoyer Wulffs und seiner Verteidiger ist deshalb eindeutig: Privater, von Groenewold mitfinanzierter, Oktoberfestbesuch und dienstlicher Bittbrief an Siemens haben nichts miteinander zu tun. Das eine wäre auch ohne das andere erfolgt, so dass selbst der „böse Schein“ einer Käuflichkeit Wulffs bloßes Konstrukt einer böswilligen Staatsanwaltschaft sei. Die Ankläger, so der Vorwurf der Verteidiger, hielten sich an einem untauglichen Strohhalm fest, um am Ende ihrer Ermittlungen, an deren Anfang ein Bundespräsident zurücktreten musste, nicht mit leeren Händen dazustehen.
Wulff und Groenewold werden deshalb am Ende der Gerichtsverhandlung für sich einen Freispruch fordern. Etwas anderes, das haben Wulffs Anwälte, die Strafrechtsprofessoren Bernd Müssig und Michael Nagel, die Öffentlichkeit bereits wissen lassen, komme überhaupt nicht in Frage.
Das Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen, lehnten sie deshalb ab. Es gehe in diesem Fall schließlich um nicht weniger als die „Ehre und Würde“ des Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff. Die Vorwürfe und die Ermittlungen, so Bernd Müssig in einem ARD-Interview, hätten Wulff schließlich „in seiner Person fast zerstört“.
Das Gericht
Der Vorsitzende Richter der Zweiten Großen Strafkammer am Landgericht Hannover ist in seinem Eröffnungsbeschluss weder der Argumentation der Staatsanwälte noch derjenigen der Wulff-Verteidiger gefolgt. Frank Rosenow, ein erfahrener Jurist, ließ die Anklage wegen Bestechlichkeit nicht zur Hauptverhandlung zu. Er konnte sich, entgegen den Hoffnungen Wulffs und Groenewolds, aber auch nicht dazu durchringen, das Verfahren von sich aus niederzuschlagen.
Stattdessen stufte Rosenow die Anklage auf die Vorwürfe Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung zurück. Zugleich erklärte er, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die beiden Angeklagten am Ende einer Hauptverhandlung für schuldig befunden werden, bei etwa 50 Prozent liege. Ein „Grenzfall“ also, den Rosenow ab Donnerstag mit seinen beiden Beisitzern, den Richtern Stefan Lucke und Ehsan Mohammadi-Kangarani, sowie zwei Schöffen in aller niedersächsischen Ruhe und Gelassenheit abklopfen wird.