Vorstoß von Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks
Hamburg. Wer durch einen Behandlungsfehler im Krankenhaus oder beim Arzt einen Schaden erlitten hat, soll künftig schneller entschädigt werden. Das sieht eine Hamburger Initiative von Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) vor, die durch ein Gutachten von zwei namhaften Juristen gestützt wird. In dieser Legislaturperiode kann ein neues Gesetz nicht mehr realisiert werden, weil in vier Wochen die Bundestagswahl ansteht. Doch Prüfer-Storcks zeigte sich zuversichtlich, dass die bisherige Blockade der FDP ausgehebelt werden könne. „Wir wollen eine Gerechtigkeitslücke schließen“, so die Senatorin. CDU und CSU hätten bereits signalisiert, dass sie dem zustimmen könnten.
Bislang müssen Patienten bei einem mutmaßlichen „Ärztepfusch“ einen beschwerlichen Weg durch die Instanzen auf sich nehmen. Das kann Jahre dauern. Zunächst muss ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden. Anschließend muss belegt werden, dass die Schädigung des Patienten auf eben diesen Fehler zurückzuführen ist. Erst dann fließen Gelder für Einnahmeausfälle oder Schäden und möglicherweise ein Schmerzensgeld.
Der jetzt geplante Patientenentschädigungs- und -härtefallfonds soll schon bei einer über 50-prozentigen Wahrscheinlichkeit von Ärztepfusch zahlen. Falls Patienten später auch vor Gericht gegen Krankenhäuser obsiegen oder die Haftpflicht der Ärzte zahlt, müssen die Geschädigten einen Teil des Fondsgeldes zurückzahlen.
Der neue Fonds soll nach dem Willen der Gutachter Prof. Dr. Dieter Hart und Prof. Dr. Robert Francke bei einer Bundesstiftung öffentlichen Rechts angesiedelt sein. Die Entschädigung soll im Einzelfall bis zu 100.000 Euro, bei Ausnahmen bis zu 200.000 Euro betragen. Rund 35.000 Anträge auf Entschädigung bei Behandlungsfehlern werden pro Jahr erwartet. Prüfer-Storcks will den Fonds mit 100 Millionen Euro ausstatten lassen.