Nürnberger Richter ordnen sofortige Freilassung von Gustl Mollath an und revidieren damit eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg. Hamburger Mollath-Anwalt erleichtert.
München. Der Fall Gustl Mollath muss neu aufgerollt werden. Der 56-Jährige, wohl Deutschlands bekanntester Psychiatriepatient, kann dieses Verfahren als freier Mann betreiben: Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg ordnete am Dienstag seine sofortige Entlassung an. Nach nicht einmal zwei Wochen hob es somit eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg auf, das eine Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt hatte.
Mollath sitzt seit 2006 auf gerichtliche Anordnung in der Psychiatrie, weil er seine Frau misshandelt und Autoreifen von Prozessbeteiligten zerstochen haben soll. Da er wirre Sachen gesagt und unter anderem Briefe an UN-Generalsekretär Kofi Annan geschrieben hatte, war er als psychisch krank eingestuft worden. Das OLG begründete seine Entscheidung mit Zweifeln an einem ärztlichen Attest aus dem Juni 2002, in dem eine Nürnberger Arztpraxis Mollaths damaliger Ehefrau Verletzungen nach den angeblichen Misshandlungen bescheinigt hatte.
Erleichtert reagierte Mollaths Verteidiger, der Hamburger Anwalt Gerhard Strate: „Es ist die Wiederherstellung des Rechtsstaats in Bayern.“ Für die Richter in Regensburg sei die Nürnberger Entscheidung eine „schallende Ohrfeige“. Positiv reagierte auch Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU). Er sei zufrieden, dass die Justiz zeitnah entschieden habe. SPD-Spitzenkandidat Christian Ude sagte, mit dem OLG-Urteil werde „ein langjähriger bayerischer Justiz-Albtraum beendet“.