Hamburg. Im Streit um die Erhöhung von Betriebsrenten hat das Arbeitsgericht Hamburg am Freitag die erste Klage eines ehemaligen Gewerkschaftsmitarbeiters gegen Ver.di abgewiesen. Der Rentner hatte darauf gepocht, dass seine Betriebsrente vereinbarungsgemäß angehoben wird. Die Dienstleistungsgewerkschaft hatte eine Erhöhung abgelehnt.
Die Richter folgten in der ersten Instanz dem Argument, dass die finanzielle Situation Ver.dis eine Erhöhung nicht hergebe. Im Betriebsrentengesetz ist geregelt, dass die Existenz eines Arbeitgebers nicht durch eine Anpassung der Betriebsrenten gefährdet werden darf. Ver.di leidet unter einem Mitgliederschwund und muss erhebliche Mittel für die Betriebsrentner aufbringen.
Allerdings wurde eine Berufung zugelassen. Aus Klägerkreisen war zu hören, dass in jedem Fall die nächste Instanz angerufen werden soll. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ermutige die Betriebsrentner. In gut 50 Prozessen muss sich Ver.di rechtfertigen. In Hamburg werden sechs Modellklagen verhandelt.
Die Kläger verweisen darauf, dass die Richter ihr Begehren nur aus formalen Gründen abgewiesen haben. Ob Ver.di über die von der ehemaligen Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) eingerichtete Ruhegehaltskasse überhaupt verfügen darf, sei vom Gericht nicht richtig behandelt worden. Die Ruhegehaltskasse sei kapitalfinanziert und verfüge über erhebliches Vermögen.
Offensichtlich hat bei der Entscheidung auch eine Rolle gespielt, dass die Betriebsrenten wie berichtet recht hoch sind und sich auf mindestens mehrere Hundert Euro belaufen. Die Kläger führen allerdings ins Feld, dass es um eine Grundsatzentscheidung gehe. Auch in anderen großen Unternehmen gibt es derzeit massenhaft Klagen wegen der ausgebliebenen Erhöhung von Betriebsrenten.