Hamburger Arbeitsgericht muss jetzt über Erhöhung der Betriebsrenten entscheiden

Hamburg. Es ist ein beispielloser Vorgang: 50 ehemalige Mitarbeiter von Ver.di haben die Dienstleistungsgewerkschaft und ihre Ruhegehaltskasse verklagt. Das Hamburger Arbeitsgericht muss entscheiden, ob die Kasse den Rentnern die Betriebsrenten wie ursprünglich vereinbart erhöhen muss. Sowohl Ver.di als auch die Kasse weigern sich, mehr zu zahlen.

Der ehemalige Gesamtbetriebsratsvorsitzende Heino Rahmstorf sagte dem Abendblatt: „Als überzeugter Gewerkschafter bin ich erschüttert, wie Ver.di versucht, das Gesetz auszuhebeln, und rücksichtslos gegen die ehemaligen Mitarbeiter vorgeht. Einem gewöhnlichen Arbeitgeber würde man so etwas nicht durchgehen lassen.“

Ver.di begründet den Schritt damit, dass das Geld fehle, um die Betriebsrenten zu erhöhen. Die Gewerkschaft teilte dem Abendblatt mit: „Die Rechtslage ist absolut eindeutig. Denn eine Pflicht zur Anpassung der Renten besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber dies aus seinen Erträgen finanzieren kann. Das ist aber nicht der Fall.“ Für Ver.di habe „der Erhalt der gewerkschaftlichen Handlungsfähigkeit“ Vorrang.

Kläger Rahmstorf will dies nicht gelten lassen. Die Rentner fürchten um den Ertrag ihrer jahrelangen Einzahlungen – sie erhielten nicht einmal einen Inflationsausgleich.