Verkehrsminister wollen Warnwestenpflicht für Pkw und Lkw

Hamburg/Flensburg. Die Verkehrsminister der Länder haben beschlossen, das Bußgeld für Schwarzfahrer bundesweit von bislang 40 auf 60 Euro anzuheben. Darauf einigten sie sich auf der Verkehrsministerkonferenz in Flensburg, wie die Zeitungen der „WAZ-Gruppe“ berichteten. Wann das neue Bußgeld für Schwarzfahrer fällig ist, steht noch nicht fest.

Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) begrüßte die Entscheidung. „Das ist überfällig“, sagte HVV-Sprecher Rainer Vohl. „Das Bußgeld wurde zuletzt 2003 erhöht. Die Fahrpreise sind seitdem mehrfach angehoben worden, das Bußgeld aber nicht. Das Verhältnis stimmt nicht mehr“, sagte Vohl. Schwarzfahren lohne sich für viele Menschen daher mehr, als sich ein Ticket zu kaufen.

Der HVV machte 2012 rund 20 Millionen Euro Verlust durch Schwarzfahrer. Nach dem neuen Prüfkonzept in Bussen müssen Fahrgäste seit März 2012 vorne einsteigen. Dadurch sei die Summe um zehn Millionen Euro gesunken. Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen, bezeichnete die Entscheidung als „überfällig“. Durch das bisherige Bußgeld in Höhe von 40 Euro lasse sich kaum ein notorischer Schwarzfahrer abschrecken. Jährlich entgingen deutschen Nahverkehrsunternehmen 250 Millionen Euro Einnahmen durch das Schwarzfahren.

Die Länderverkehrsminister wollen außerdem eine Warnwestenpflicht auf Deutschlands Straßen einführen. Die Westen sollen in Autos, Wohnmobilen oder Lastwagen bereitliegen und im Fall einer Panne oder eines Unfalls getragen werden. Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) bezeichnete den Entschluss als überfällig: „Es dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, wenn beim Verlassen des Fahrzeugs nach einem Unfall oder einer Panne Warnwesten angelegt werden.“ Das Bundesverkehrsministerium wurde gebeten, einen Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten.

In anderen Ländern wie Frankreich, Italien und Österreich gilt bereits eine Warnwestenpflicht. Zum Teil müssen bei Nichtbeachtung hohe Bußgelder gezahlt werden. In Norwegen muss der Fahrer die Weste vom Sitz aus leicht erreichen können. In der Slowakei gilt eine Warnwestenpflicht nur außerhalb geschlossener Ortschaften.