Bereits kurz darauf teilten die Anwälte der Bundesbildungsministerin mit, dass sie gegen diese Entscheidung klagen werde.
Düsseldorf. Die Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität erkennt Bundesbildungsministerin Annette Schavan den Doktortitel ab. Dies habe der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät am Dienstag entschieden, teilten Vertreter der Universität mit. Bereits kurz darauf gaben Schavans Anwälte bekannt, dass die CDU-Politikerin gegen diese Entscheidung klagen werde.
Die Klage werde beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben. „Die Entscheidung ist in einem fehlerhaften Verfahren zustande gekommen und sie ist auch materiell rechtswidrig“, heißt es in der Erklärung. Die gesetzlich vorgeschriebene Vertraulichkeit des Verwaltungsverfahrens sei mehrfach durch selektive Information der Öffentlichkeit verletzt worden. Weiter heißt es: „Die gebotenen Ermittlungen zur Feststellung einer Täuschung der Gutachter im damaligen Promotionsverfahren sind unterblieben.“ Beweisanträge seien in dem Verfahren von der Universität übergangen worden. Das gelte auch für den Antrag auf Einholung eines externen Fachgutachtens. Die Anwälte betonten: „Eine Täuschung hat es nicht gegeben.“
Das sah die Uni Düsseldorf anders: Der zuständige Rat der Philosophischen Fakultät kam am Nachmittag zusammen um sich über das weitere Vorgehen zu beraten. Das Gremium mit 15 stimmberechtigten Mitgliedern entschied schlussendlich der Ministerin den 1980 erworbene Doktorgrad zu entziehen.
Schavan, eine enge Vertraute von Kanzlerin Angela Merkel (CDU), räumte Flüchtigkeitsfehler in ihrer Dissertation ein, wies den Vorwurf des Plagiats oder der Täuschung aber zurück. Die Ministerin hält sich seit Montag zu einer fünftägigen Reise in Südafrika auf, wo sie politische Gespräche über berufliche Bildung und Wissenschaftskooperation führt.
Vor zwei Wochen hatte der Fakultätsrat mit 14 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung die Einleitung eines Verfahrens zum möglichen Entzug des Doktortitels beschlossen. Der Rat folgte damit der Empfehlung der Promotionskommission. In einem internen Sachstandsbericht war der Kommissionsvorsitzende Professor Stefan Rohrbacher zu der Erkenntnis gekommen, dass in der Arbeit Schavans an zahlreichen Stellen plagiiert worden sei. Aufgrund der systematischen Vorgehensweise liege eine Täuschungsabsicht vor – Schavan bestreitet das. Der Bericht war an Medien durchgesickert.
Die Vorwürfe waren erstmals vor neun Monaten im Internet aufgetaucht. Schavan wird unkorrektes Zitieren und die Verschleierung geistigen Eigentums vorgeworfen. Die Tragweite der angeblichen Zitierfehler ist unter Wissenschaftlern umstritten.