Für zwei Jahre soll die Umlage auf dem jetzigen Stand eingefroren werden. Altrmaier: Preis-Debatten dürfen Energiewende nicht gefährden.
Berlin. Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) will die Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien deckeln. Für zwei Jahre soll die sogenannte EEG-Umlage, mit der alle Stromkunden die Ökostromförderung finanzieren, auf dem derzeitigen Stand von rund 5,3 Cent je Kilowattstunde eingefroren werden, wie Altmaier am Montag in Berlin ankündigte. In den darauffolgenden Jahren soll sie um maximal 2,5 Prozent pro Jahr steigen. Hierfür sollen unter anderem die Ausnahmen für energieintensive Unternehmen begrenzt und die bisherigen Regeln für neue Wind- und Solarparks notfalls beschnitten werden. Die notwendigen Gesetzesänderungen sollen zum 1. August 2013 in Kraft treten.
Altmaier verwies darauf, dass der Erfolg der Energiewende nicht durch weitere Debatten über den hohen Strompreis gefährdet werden dürfe. Es gehe darum, ein Klima zu schaffen, um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfolgreich zu reformieren.
Die auf den Strompreis aufgeschlagene Umlage war zum Jahresbeginn von 3,59 auf 5,277 Cent je Kilowattstunde gestiegen. Dadurch muss ein Durchschnittshaushalt bei einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden bereits netto 185 Euro nur für die Förderung von Solar- und Windparks sowie Biogasanlagen zahlen. Diese erhalten auf 20 Jahre garantierte feste Vergütungen.
Die Differenz zwischen dem am Markt erzielten Preis und der Einspeisevergütung zahlen die Verbraucher per Umlage über den Strompreis. Zum Jahresbeginn waren die Strompreise – auch wegen einer Ausweitung von Industrierabatten und gestiegenen Netzentgelten – um im Schnitt zwölf Prozent gestiegen.
Altmaier schlägt nun folgende Maßnahmen vor, um die Ökostrom-Umlage auf 5,277 Cent einzufrieren: Investoren müssen damit rechnen, dass die Zahlung der Vergütung ab Inbetriebnahme für eine bestimmte Anzahl von Monaten ausgesetzt wird, bis das Konto zur Zahlung der Ökostromvergütungen wieder ausgeglichen ist.
Die Rabatte für Unternehmen bei den Förderkosten sollen begrenzt werden. Solaranlagenbesitzer, die den Strom selbst verbrauchen, sollen mit einer Mindestumlage belegt werden. Für bestehende Anlagen wird es aber keine Einschnitte geben.