Ihre Anwälte bekräftigen Aussageverweigerung. Zeitungsbericht sagt: Mutmaßliche NSU-Terroristin wollte Verteidiger wechseln und aussagen.
Berlin. Die Anwälte von Beate Zschäpe weisen einen Bericht zurück, wonach die mutmaßliche NSU-Terroristin ihre Verteidiger wechseln und vor Gericht aussagen wolle. „Frau Zschäpe hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. In Übereinstimmung mit ihren Verteidigern, mit denen sie vertrauensvoll zusammenarbeitet, wird sie auch in der Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht München sowie in deren Vorfeld keine Erklärungen zur Sache abgeben“, teilten die Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm am Montag mit.
Die „Bild“-Zeitung hatte zuvor berichtet, Zschäpe habe im Sommer während eines mehrstündigen Gefangenentransports zwei Begleitern vom Bundeskriminalamt (BKA) gesagt, ihr Verhältnis zu ihren Anwälten sei nachhaltig gestört. Sie habe sich der Polizei gestellt, um auszusagen. Ihre Anwälte hätten ihr aber abgeraten, deshalb sei sie unsicher.
Die Bundesanwaltschaft hat Zschäpe wegen Mittäterschaft bei zehn Morden und 15 Raubüberfällen sowie besonders schwerer Brandstiftung mit versuchtem Mord in drei Fällen angeklagt. Zudem soll Zschäpe Mitglied der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gewesen sein.
Streit über Gespräch mit Ermittlern
Die „Bild“-Zeitung meldet nun unter Berufung auf ein zwölfseitiges BKA-Protokoll des achtstündigen Gesprächs von Ende Juni, Zschäpe habe ihren Begleitern gesagt, sie überlege, die Verteidiger zu wechseln und habe ihre Mutter gebeten, sich nach Alternativen umzusehen. Nachdem ihre Großmutter gestürzt sei, habe sie aussagen wollen. Sie wolle sich umfangreich und vollständig erklären. Der Zeitung zufolge ist dem BKA aber nicht klar, ob die 37-Jährige damit die NSU-Verbrechen meint oder nur ihr Untertauchen.
Zschäpes Anwälte erwiderten, ihnen sei der Vermerk „seit langem“ bekannt. Sie wiesen darauf hin, dass es sich lediglich um eine „grobe Zusammenfassung“ des Gesprächs handle, in dem Zschäpe ebenfalls keine Äußerungen zur Sache abgegeben habe.