Der Menschenrechtsausschuss forderte die Bundesrepublik zu einem härteren Vorgehen gegen Rassismus und Rechtsextremismus auf.
Genf. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat ein härteres Vorgehen Deutschlands gegen Rassismus und Rechtsextremismus verlangt. Die hohe Anzahl rassistisch motivierter Übergriffe gegen Juden, Sinti und Roma, Ausländer und Asylbewerber sei ein „ernsthaftes Problem“, warnte der UN-Menschenrechtsausschuss am Donnerstag in Genf.
Das 18-köpfige Expertengremium legte seinen periodischen Bericht zu Aspekten der Menschenrechtslage in Deutschland vor. Der Ausschuss beklagte namentlich die anhaltende Diskriminierung von Sinti und Roma in der Bundesrepublik. Deutschland müsse Sinti und Roma den Zugang zu Bildung, Wohnraum, Arbeitsplätzen und zum Gesundheitswesen erleichtern, verlangten die Fachleute.
Zudem sollten deutsche Behörden entschlossen gegen rechtsextreme Propaganda und Aufrufe zum Rassenhass in den Medien, vor allem im Internet, vorgehen. Entsprechende Seiten im Internet müssten schärfer überwacht werden.
Ferner äußerten die Experten ihre Besorgnis über ein unverhältnismäßig hartes Vorgehen von Polizisten gegen Verdächtige und von Gefängniswärtern gegen Häftlinge. Der UN-Menschenrechtsauschuss beklagte auch unhaltbare Zustände in Pflegeheimen für ältere Menschen. Demenzkranke würden an ihre Betten gebunden oder in abgeschlossenen Räumen quasi gefangen gehalten.
Ferner kritisierten die UN-Fachleute, dass Frauen in Deutschland im Berufsleben noch immer benachteiligt seien. Oftmals erhielten sie für die gleiche Arbeit deutlich weniger Lohn und Gehalt als ihre männlichen Kollegen.
Der UN-Menschenrechtsausschuss überprüft alle vier Jahre die Umsetzung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) von 1976 durch die Vertragsstaaten. Grundlage der Überprüfung sind Berichte der Regierungen der Vertragsländer, UN-Dokumente und Beiträge von Menschenrechtsorganisationen.
Zur Bewertung der Lage in Deutschland zog der UN-Ausschuss Dokumente der Bundesregierung, des UN-Menschenrechtsrates und des Deutschen Instituts für Menschenrechte heran. Der Menschenrechtsausschuss überprüft keine Einzelfälle, er kann Empfehlungen für eine bessere Umsetzung des UN-Zivilpaktes abgeben.