Kabinett lehnt Ehegattensplitting für Lebenspartnerschaften ab und erntet damit heftige Kritik von Grünen und Homosexuellenverband.
Berlin. Die Ehe bleibt im Steuerrecht gegenüber der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft privilegiert. Die Bundesregierung lehnte die Forderung des Bundesrats ab, mit dem Jahressteuergesetz 2013 das Ehegattensplitting auch für Homo-Ehen zu ermöglichen. Dies sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums am Mittwoch nach der Sitzung des Bundeskabinetts auf dapd-Anfrage. Die Grünen und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) reagierten empört.
Das Bundeskabinett verabschiedete eine Erwiderung auf die Änderungswünsche des Bundesrats zum Jahressteuergesetz. Auf die Forderung im Zusammenhang mit der Homo-Ehe wurde nicht eingegangen, sagte die Sprecherin des Bundesfinanzministeriums. An der Auffassung der Regierung, dass zunächst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage abgewartet werden soll, habe sich nichts geändert. Das Urteil wird für 2013 erwartet.
+++ CDU: Homo-Ehe im Steuerrecht gleichbehandeln +++
Beck beklagt "Wahlkampfschaumschlägerei“
Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, warf der FDP vor, sie sei „erbärmlich eingeknickt“. Mehrere prominente Liberale hatten in den vergangenen Wochen die steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe gefordert und auch eine Regelung im Jahressteuergesetz als Option genannt. Beck sagte: „Jetzt ist offenkundig, dass die FDP mit ihrer Pseudo-Gleichstellungspolitik der vergangenen Wochen nur Wahlkampfschaumschlägerei betrieben hat.“ Er kündigte einen Änderungsantrag zu dem Gesetz im Bundestag an, mit dem die FDP zur Positionierung gezwungen werde.
+++ CDU: Homo-Ehe im Steuerrecht gleichbehandeln +++
Dem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) unterstellte Beck „in dieser Frage ein Problem mit dem Grundgesetz“. Die steuerrechtliche Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und damit verfassungswidrig.
LSVD appelliert an Bundestag und Bundesrat
LSVD-Sprecher Axel Hochrein warf dem Kabinett vor, „kaltschnäuzig“ die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und den Beschluss des Bundesrats zu ignorieren. „Was auch immer einzelne Politiker und Politikerinnen aus der Koalition noch versprechen mögen, es ist deutlich: Diese Regierung ist nicht fähig und nicht willens, auch nur einen kleinen weiteren Schritt in Richtung Gleichstellung zu gehen“, sagte Hochrein. Nun müssten Bundestag und Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren für eine Korrektur sorgen.
Der Bundesrat hatte insgesamt 40 Änderungswünsche zum Jahressteuergesetz 2013 formuliert. Nach Angaben der Ministeriumssprecherin wurde mit dem Kabinettsbeschluss 15 davon zugestimmt. Es handele sich vor allem um redaktionelle und technische Änderungen. Sieben Forderungen des Bundesrats seien zurückgewiesen worden. Die übrigen Wünsche der Länder würden nun ausführlich geprüft.