Eine Änderung des Baurechts wurde am Mittwoch vom schwarz-gelben Kabinett gebilligt. Bau von Spielhallen soll eingeschränkt werden.
Berlin. Der Bau von Kindertagesstätten soll erleichtert werden: In reinen Wohngebieten sind Kitas künftig generell zulässig, wenn sie nicht zu groß sind. Das sieht eine Änderung des Baurechts vor, die am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt wurde. Bauminister Peter Ramsauer (CSU) sagte in Berlin: „Es kann nicht länger angehen, dass Kindergärten in reinen Wohngebieten nur im Ausnahmefall genehmigt werden können oder Nachbarn gar gerichtlich gegen Kindergärten vorgehen. Kinderlärm ist keine schädliche Umwelteinwirkung, vor der die Bürger mit einem Gesetz geschützt werden.“ Zugleich will die Regierung den Wildwuchs von Spielhallen in den Städten eindämmen. Auch für riesige Tiermastanlagen vor den Dörfern kommen höhere Hürden.
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Das Kabinett beschloss, dass die Kommunen künftig den Bau bestimmter Vergnügungsstätten zum Schutz von Wohngebieten, Schulen, Kindertagesstätten und Kirchen leichter untersagen können. Für bestehende Spielhallen solle es aber einen Bestandsschutz geben. „Mit dem Gesetz wollen wir den Wildwuchs in den Griff kriegen“, sagte Ramsauer der „Bild“-Zeitung . „Vor allem in Vierteln mit vielen Kindern und Jugendlichen muss es Grenzen geben.“ Zwei von drei Spielhallen-Besuchern weisen ein „problematisches Spielverhalten“ auf, zitierte das Blatt aus einer Studie Hamburger Suchtforscher. Mehr als 80 Prozent der 14- bis 18-jährigen hätten sich schon mindestens einmal beim Glücksspiel versucht.
Für gewerbliche Mastanlagen, für die wegen der großen Tierzahl eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht ist, soll künftig eigens ein Bebauungsplan nötig werden. Eine begünstigende Sonderregelung für landwirtschaftliche Bauten außerhalb des Bebauungsbereichs eines Ortes soll für sie nicht mehr gelten. Greifen sollen diese strengeren Regeln zum Beispiel ab 3000 Schweinen oder 60 000 Hennen. In mehreren Bundesländern gibt es Proteste gegen Großställe. Landwirtschaftliche Familienbetriebe seien von den Neuregelungen unberührt, hieß es.
Weiteres Ziel ist, den Verlust von Anbauflächen zu begrenzen. So sollen neue Vorhaben vorrangig innerhalb von Ortschaften statt auf der grünen Wiese umgesetzt werden. Eine Umwandlung von Agrarflächen muss besonders begründet werden. Die gesamte Baurechtsreform soll bis Jahresende verabschiedet werden und bis Frühjahr 2013 in Kraft treten. Sie soll zuvor modellhaft in Dortmund, Leipzig, Bremerhaven und Landshut sowie in den Kleinstädten Alling (Bayern), Wittmund (Niedersachsen) und Treuenbrietzen (Brandenburg) geprüft werden.
Mit Material von dpa/dapd