Karlsruhe bestätigt Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und die Umstellung auf heutige Zahlungen

Karlsruhe/Berlin. Die Umstellung von der früheren Arbeitslosenhilfe auf die heutigen Hartz-IV-Zahlungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 sei nicht gegen das Grundrecht auf Eigentum verstoßen worden. Die Richter wiesen darauf hin, dass es sich anders als beim früheren Arbeitslosengeld bei der Arbeitslosenhilfe nicht um eine beitragsfinanzierte Leistung gehandelt habe. Vielmehr sei die Arbeitslosenhilfe aus Steuern finanziert worden (AZ: 1 BvR 2628/07).

Die Arbeitslosenhilfe sei "eine sozialpolitisch motivierte Leistung" gewesen, die nichts mit den Beitragszahlungen zur Arbeitslosenversicherung zu tun gehabt habe, heißt es in dem Urteil weiter. Deshalb bestehe hier auch kein Eigentumsanspruch. Die frühere Arbeitslosenhilfe hatte sich am vorherigen Einkommen des Beziehers orientiert, für das im Zuge der Reformen eingeführte Arbeitslosengeld II gilt hingegen ein einheitlicher Regelsatz.

Im Streit über die jetzige Reform der Hartz-IV-Regeln begrüßte die SPD die Bereitschaft von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), in den Empfängerkreis des geplanten Bildungspakets die 140 000 Kinder von Geringverdienern aufzunehmen, die Wohngeld vom Staat beziehen. Die Forderungen seiner Partei gingen aber "noch weit darüber hinaus", sagte Fraktionsvize Hubertus Heil der "Rheinischen Post". "Zum Beispiel soll es das Bildungspaket auch für Kinder im Alter von über 18 Jahren geben, die noch in der Ausbildung sind." Nach Angaben einer Ministeriumssprecherin werden die Beratungen in der vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 7. Januar fortgesetzt. Derzeit seien Fachleute des Ressorts damit beschäftigt, die im Vermittlungsausschuss aufgeworfenen Fragen aufzuarbeiten.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) kritisierte die Pläne der Bundesregierung zur Hartz-IV-Reform als zu bürokratisch. Bei der Umsetzung des Bildungspakets für bedürftige Kinder gebe es "dringenden Verbesserungsbedarf", sagte er der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung". Bode, der im Vermittlungsausschuss als Ländervertreter verhandelt, sagte, statt 1300 Jobcenter-Mitarbeiter für den Einsatz mit Hartz-IV-Kindern umzuschulen und eine neue Verwaltung aufzubauen, solle das Geld den Kommunen gegeben werden.