Als Reaktion auf die eindringlichen Appelle jüdischer Organisationen und des Staates Israel richtete Bundeskanzler Konrad Adenauer im September 1951 folgende Worte an das deutsche Parlament: "(...) im Namen des deutschen Volkes sind unsagbare Verbrechen begangen worden, die zur moralischen und materiellen Wiedergutmachung verpflichten." Einen Monat nach Adenauers Rede berief Nahum Goldmann, Zweiter Vorsitzender der Jewish Agency und Präsident des Jüdischen Weltkongresses, eine Sitzung der 23 bedeutendsten jüdischen Organisationen in New York ein. Nach diesem Treffen wurde die Conference on Jewish Material Claims Against Germany, kurz Claims Conference, gegründet.

Am 10. September 1952 unterzeichneten die Vertreter der Claims Conference und der Bundesregierung ein Abkommen, das aus zwei Protokollen bestand. Protokoll Nr. 1 verpflichtete die Bundesrepublik, eine gesetzliche Regelung für die direkte Rückerstattung von Vermögenswerten und für die individuelle Entschädigung der NS-Opfer zu treffen. Protokoll Nr. 2 besagt, dass der Organisation 450 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wurde ein Abkommen mit dem Staat Israel geschlossen.

Das Neue daran war, dass alle an den Verträgen Beteiligten - die Claims Conference, der Staat Israel und die Bundesrepublik Deutschland - während des Zweiten Weltkrieges noch nicht existiert hatten. Trotzdem einigte man sich auf die Entschädigung von Verbrechen, die während der NS-Zeit begangen worden waren.