September 1959: Türkei bewirbt sich als assoziiertes Mitglied bei der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
September 1963: Unterzeichnung des Abkommens von Ankara. Ziel ist die Schaffung einer Zollunion zwischen der Türkei und der EWG mit Aussicht auf eine mögliche Mitgliedschaft des Landes.
April 1987: Türkei stellt einen Antrag auf volle EWG-Mitgliedschaft.
März 2001: EU-Rat ernennt Türkei zum Beitrittspartner.
Dezember 2004: Der Europäische Rat nennt Voraussetzungen für Beitrittsverhandlungen.
Oktober 2005: Beginn der Beitrittsverhandlungen.
Dezember 2006: Türkei wendet das Ankara-Abkommen nicht auf Zypern an und verweigert die Öffnung ihrer Häfen und Flughäfen für Handel mit der Insel. Der Rat setzt einige Verhandlungen aus, bis die Verpflichtungen erfüllt sind.
2007-2010: Die Türkei wird ständig auf Fortschritte in den Beitrittskapiteln geprüft.