Regeln sollen helfen, sexuelle Übergriffe zu vermeiden. Jedes Bistum erhält einen Beauftragten. Die Opfer-Entschädigung bleibt umstritten.
Fulda. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat neue kirchliche Vorschriften zum Schutz vor Kindesmissbrauch beschlossen. Auf konkrete Summen zur Entschädigung von Opfern wollen sich die Bischöfe aber noch nicht festlegen. Die neue Rahmenordnung „soll helfen, dass sexuelle Übergriffe vermieden werden“, sagte der Missbrauchsbeauftragte der DBK, Stephan Ackermann, bei der Herbstvollversammlung der katholischen Bischöfe in Fulda. „Ihr Ziel ist es, alle Personen im kirchlichen Bereich zu sensibilisieren und zu befähigen, Hinweise auf sexuellen Missbrauch zu erkennen und mit diesen angemessen umzugehen.“
Die Bistümer sind nun verpflichtet, ihren Mitarbeitern klare Verhaltensregeln zu geben, Beratungs- und Beschwerdewege zu schaffen und die Personalauswahl und Fortbildung zu verbessern. Jeder Bischof muss einen Missbrauchsbeauftragten ernennen, der die Präventionsarbeit der Diözese koordiniert.
Bereits Ende August hatte Bischof Ackermann in Trier verschärfte Leitlinien der Kirche im Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger präsentiert. Missbrauchsopfer fordern aber auch finanzielle Entschädigungen. Einen Vorschlag für mögliche Entschädigungen will die DBK demnächst dem Runden Tisch vorlegen, den die Bundesregierung Anfang des Jahres eingerichtet hatte.