Bundeswehr sieht im Befehl zum Luftschlag kein Dienstvergehen
Berlin/Koblenz. Nach der Bundesanwaltschaft hat nun auch die Bundeswehr die Ermittlungen gegen Oberst Georg Klein wegen des tödlichen Luftschlags von Kundus beendet. Es hätten sich keine "Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen" ergeben, wie die Bundeswehr gestern mitteilte. Es wird also keine Disziplinarmaßnahmen gegen den Offizier geben.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hatte am 16. April das Ermittlungsverfahren gegen Klein wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 auf zwei von Taliban entführte Tanklaster im Kundus-Fluss eingestellt. Klein hatte die Fahrzeuge, die sich in einem Fluss festgefahren hatten, von US-Kampfjets bombardieren lassen. Bei dem Angriff gab es nach offiziellen Angaben 102 Tote und Verletzte, darunter zahlreiche Zivilisten.
Die Staatsanwaltschaft begründete damals das Fallenlassen der Ermittlungen damit, dass Kleins Handeln nach den maßgeblichen Kriterien des humanitären Konfliktvölkerrechts rechtmäßig gewesen sei. Eine Strafbarkeit sei daher sowohl nach den Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches als auch des allgemeinen Strafrechts nicht gegeben.
Hierauf hatte der Heeresinspekteur die Wehrdisziplinar-Anwaltschaft beauftragt, Vorermittlungen aufzunehmen und zu prüfen, ob das Handeln Kleins dienstrechtlich zu beanstanden sei. Gegenstand der Prüfung war, ob der Oberst mit seinem Befehl im Rahmen der Isaf-Mission gegen die damals gültigen nationalen wie internationalen Einsatzregeln verstoßen hat. Die Vorermittlungen brachten jedoch keinen Hinweis auf ein solches Vergehen.
Vor wenigen Tagen hatte die Bundeswehr mitgeteilt, dass die Familien der Opfer jeweils 5000 Dollar erhalten sollen. Nach Darstellung der deutschen Stellen beinhaltet die Zahlung aber nicht die Anerkennung einer Schuld deutscher Soldaten und begründet auch keine weiteren Rechtsansprüche.
Ganz abgeschlossen ist der Fall indes noch nicht, da sich der Kundus-Untersuchungsausschuss des Bundestages noch mit dem Luftangriff beschäftigt. Einen Konflikt innerhalb des Ausschusses musste gestern der Bundesgerichtshof schlichten: SPD und Linkspartei scheiterten mit einer Klage, Guttenberg sowie Ex-Staatssekretär Peter Wichert und den früheren Bundeswehr-Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan zeitgleich zu vernehmen. Wichert und Schneiderhahn waren nach dem Luftangriff von Guttenberg entlassen worden. Alle drei waren von den Ausschussmitgliedern bereits vernommen worden. Die Oppositionsparteien setzten sich jedoch dafür ein, die Zeugen nochmals gemeinsam zu vernehmen, um angebliche Widersprüche aufzuklären. Der Antrag war von Union und FDP abgelehnt worden, woraufhin SPD und Linke vor Gericht gezogen waren. Die Richter urteilten jetzt, dass der Ausschuss mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine Gegenüberstellung ablehnen darf.