Auf Wunsch des Bundesrates wurden die Gebühren für den neuen Personalausweis erhöht. Durch marode Gemeindehaushalte fällt auch die Gebührenbefreiung für Jugendliche weg.
Berlin. Dank maroder Gemeindehaushalte müssen Bürger für den geplanten neuen Personalausweis tiefer in die Tasche greifen. Auch die Kostenbefreiung für Jugendliche fällt weg. Der neue Personalausweis wird für die Bürger teurer als ursprünglich geplant. Das Bundesinnenministerium teilte am Freitag in Berlin mit, dass auf Bitten der Länder die vorgesehene Gebührenbefreiung für 16- bis 18-Jährige entfällt. Dies hatte der Bundesrat mit Blick auf die maroden Gemeindehaushalte verlangt. Das Innenministerium erklärte, die Änderungswünsche seien nachvollziehbar. Sie bedeuteten aber „eine Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger“.
Nach Angaben des Ministeriums wurden in die Gebührenverordnung auf Wunsch des Bundesrats folgende Änderungen aufgenommen: Für unter 24-Jährige beträgt die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises anstatt 19,80 Euro nun 22,80 Euro. Ausweispflichtige zwischen 16 und 18 Jahren, die erstmals einen Personalausweis beantragen, müssen ebenfalls 22,80 Euro entrichten. Damit entfällt die ursprünglich vorgesehene Gebührenbefreiung für diese Zielgruppe.
Zudem wird auf Bitten des Bundesrats auf eine Befreiung beziehungsweise Ermäßigung bei Bedürftigkeit für Gebühren im Zusammenhang mit der Online-Ausweisfunktion verzichtet. Die Gebühr für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion, das Ändern der PIN im Bürgeramt und das Entsperren der Online-Ausweisfunktion beträgt nun für alle 6 Euro.
„Auch mit den geänderten Gebührentatbeständen bewegt sich der neue Personalausweis weiter im Mittelfeld bei den Kosten für vergleichbare Dokumente in anderen europäischen Staaten“, erklärte das Bundesinnenministerium.
Den neuen Ausweis im Scheckkartenformat gibt es ab 1. November. Er kann auch Fingerabdrücke und eine digitale Unterschrift speichern. Nach Ausstellung ist der neue Personalausweis 6 Jahre bei Antragstellern bis 24 Jahren beziehungsweise 10 Jahre bei älteren Personen gültig.
Übersicht über die Gebühren
- Antragstellende Person ab 24 Jahren: 28,80 Euro
- Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige: Gebührenreduzierung oder -befreiung durch die Länder möglich
- Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
- Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: 6 Euro
- Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Ändern der PIN im Bürgeramt (weil zum Beispiel die PIN vergessen wurde): 6 Euro
- Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion bei Verlust: gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6 Euro
- Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Legt der jeweilige Anbieter fest