Die Charta der Heimatvertriebenen wurde vor 60 Jahren in Stuttgart-Bad Cannstatt von 30 Vertretern der Vertriebenen unterzeichnet. Sie gilt dem Bund der Vertriebenen (BdV) bis heute als "Grundgesetz".
In ihrem Kern enthält die Charta einen Aufruf zum Verzicht auf Rache und Gewalt und ein Bekenntnis zur Schaffung eines einigen Europas. Enthalten ist auch die Forderung, das Recht auf Heimat als Menschenrecht anzuerkennen. Die Vertriebenen bekennen sich dazu, mit "harter, unermüdlicher Arbeit" teilzunehmen am Wiederaufbau Deutschlands und Europas.
Kritiker monieren, die Charta sei einseitig und reduziere die Vertreibungsproblematik zu sehr auf das Schicksal der deutschen Vertriebenen. Hinzu komme, dass die Vorgeschichte der Vertreibung, der vom NS-Regime entfesselte Weltkrieg und der Massenmord an den Juden, nicht erwähnt werden.