Referenden sind bislang nationale Angelegenheiten. Auf EU-Ebene sind Volksentscheide noch nicht möglich. Die Ende 2009 im Vertrag von Lissabon verankerte Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist, vereinfacht gesagt, nur eine Mischung aus Petition und Volksbegehren. Denn theoretisch ist die EBI zwar ein Instrument der direkten Demokratie, praktisch hat sie aber nur auffordernden Charakter. Das heißt, die EU-Kommission kann ein solches Bürgerbegehren ignorieren, selbst wenn - wie gefordert - eine Million Unterschriften aus mindestens einem Drittel der insgesamt 27 EU-Länder vorliegen. Im Vergleich zu den nationalen Volksentscheiden ist die EBI also ein zahnloser Tiger.
Europameister bei Volksabstimmungen ist die Schweiz, die der EU nicht angehört. Dort wird quasi über alles abgestimmt. Sogar über die geplante Kürzung des Arbeitslosengeldes. Im November vergangenen Jahres zogen sich die Schweizer weltweit Kritik zu, als sie per Volksabstimmung einen Baustopp für Minarette beschlossen.