Berlin. Die vom Bundestag bereits beschlossene Verkürzung des Wehrdienstes von neun auf sechs Monate zum 1. Juli bedarf laut eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags der Zustimmung des Bundesrats. Das berichtete der "Kölner Stadt-Anzeiger" unter Berufung auf das Gutachten, das der SPD-Verteidigungsexperte Hans-Peter Bartels in Auftrag gegeben hatte. Der Bundestag hatte die Verkürzung des Wehrdienstes am 17. Juni beschlossen. Analog wird der Zivildienst verkürzt, kann aber freiwillig um drei bis sechs Monate verlängert werden.
Die Regierung sei davon ausgegangen, dass es sich um ein Einspruchsgesetz handelt, bei dem ein Widerspruch des Bundesrates durch den Bundestag überstimmt werden kann. Mit dem freiwilligen zusätzlichen Zivildienst werde aber eine neue Art von Dienst geschaffen. Daraus ergebe sich die Zustimmungsbedürftigkeit des gesamten Wehrrechtsänderungsgesetzes.