Selbstständige, die keine Altersvorsorge nachweisen können, sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert werden.
Berlin. Selbstständige sollen nach Plänen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ab dem kommenden Jahr verpflichtet werden, für ihr Alter vorzusorgen. Damit soll Altersarmut verhindert werden. Die Regelung solle für alle Selbstständigen gelten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes jünger als 30 Jahre sind oder dann erst eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, berichteten „Berliner Zeitung“ und "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf ein Eckpunktepapier des Ministeriums. Wofür Selbstständige sich dabei entscheiden, ob Lebensversicherung, private oder gesetzliche Rentenversicherung oder Rürup-Rente, bleibe ihnen überlassen, schreibt die „Süddeutsche“. Diejenigen, die nichts nachweisen können, will von der Leyen aber in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern. Kritik an den Plänen kommt von den Grünen.
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Die Regelung solle für alle Selbstständigen gelten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes jünger als 30 Jahre sind oder dann erst eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, schreibt die „Berliner Zeitung“. Für Selbstständige zwischen 30 und 50 Jahren seien abgeschwächte Regeln geplant. Über 50-Jährige seien nicht betroffen. Ausgenommen seien auch Selbstständige, die weniger als 400 Euro im Monat verdienen. Derzeit sind nach Angaben der Zeitung zehn Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland selbstständig.
In dem Eckpunktepapier des Bundesarbeitsministeriums, das beiden Blättern nach eigenen Angaben vorliegt, werde darauf hingewiesen, dass bislang nur eine Minderheit von Selbstständigen verpflichtet sei, sich abzusichern. „Dies birgt die Gefahr eines erhöhten Armutsrisikos von Selbstständigen im Alter, sofern diese nicht rechtzeitig und ausreichend Vorsorge betreiben“, zitiert die „Süddeutsche“ aus dem Papier. Bei der neuen Vorsorgepflicht sollten die Selbstständigen aber „die größtmögliche Freiheit“ haben. Das Ministerium plane daher großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen: Für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, die in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind, und für Mitglieder der Künstlersozialkasse würden die neuen Regeln nicht gelten. Die Selbstständigen sollen sich dabei so absichern, dass sie eine Zusatzrente erreichen, die oberhalb der Grundsicherung im Alter liegt. Diese staatliche Leistung beläuft sich derzeit im Durchschnitt auf knapp 700 Euro im Monat. Das Ministerium beziffert die dafür nötigen Beiträge bei 45 Einzahlungsjahren auf 250 bis 300 Euro monatlich plus 100 Euro für eine Absicherung gegen Erwerbsminderung.
Mit Material von dpa/dapd