Ursula von der Leyen will neue Hinzuverdienstregeln für Rentner einführen. Bislang durften nur 400 Euro im Monat hinzuverdient werden.
Berlin. Neben der Zuschussrente für Geringverdiener will Arbeitsministerin Ursula von der Leyen auch neue Hinzuverdienstregeln für Rentner einführen. Wer vor Erreichen seiner Altersgrenze in den Ruhestand geht, darf derzeit nur 400 Euro im Monat dazuverdienen. Was darüber liegt, wird mit den Altersbezügen verrechnet. In Zukunft soll es möglich sein, durch Rente und Arbeitseinkommen unterm Strich so viel zu verdienen wie bis dahin mit dem Gehalt allein.
Laut "Süddeutscher Zeitung" steht fest, dass für die Berechnung dieser Obergrenze das Jahr mit dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre maßgeblich sein soll. Ursprünglich war vorgesehen, den Durchschnittsverdienst aus den letzten drei Jahren der Erwerbstätigkeit heranzuziehen. Von der neuen Kombirente profitieren dem Bericht zufolge aber nur Frührentner, die mindestens 63 Jahre alt sind und 35 Versicherungsjahre nachweisen. Früher ist dies nur Schwerbehinderten möglich, deren gesetzliches Rentenalter derzeit schrittweise von 60 auf 62 angehoben wird.
+++ Renten steigen ab 1. Juli deutlich an +++
Änderungen an den Plänen für die Zuschussrente für Geringverdiener gibt es ebenso: Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa ist davon auszugehen, dass zum Start 50 000 Niedrigverdiener die Zuschussrente erhalten. Bis zum Jahr 2030 soll ihre Zahl auf etwa 1,4 Millionen steigen - deutlich mehr als zunächst geplant. Geringverdiener erhalten die Rente auf vermutlich 850 Euro im Monat aufgestockt, wenn sie 40 Jahre Mitglied der Rentenversicherung sind und 30 Beschäftigungsjahre vorweisen können.
Von 2019 an müssen mindestens fünf Jahre Einzahlung in einen Riester-Vertrag hinzukommen. Die Kosten der Zuschussrente sind anfangs mit 90 Millionen Euro kalkuliert, für 2030 mit rund 3,4 Milliarden Euro - finanziert durch einen Mix aus Steuer- und Beitragsmitteln.