Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den 22-jährigen Arid U. am Freitag des zweifachen Mordes an US-Soldaten für schuldig befunden.
Frankfurt/Main. Der Frankfurter Flughafenattentäter bekommt eine lebenslange Haftstrafe. Gut elf Monate nach dem tödlichen Anschlag auf US-Soldaten hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) den gebürtigen Kosovaren Arid U. des zweifachen Mordes und des dreifachen Mordversuchs für schuldig befunden. Zudem stellte das OLG am Freitag die besondere Schwere der Schuld fest. Somit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Die Richter folgten damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Der 22-Jährige nahm den Urteilsspruch mit verschränkten Armen und äußerlich regungslos auf. Ihm droht nach der Haft die Abschiebung ins Kosovo, weil er nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass U. zwei US-Soldaten mit Kopfschüssen getötet und zwei andere schwer verletzt hat. Als er auf einen fünften Soldaten zielte, versagte seine Pistole. Die US-Soldaten waren in Frankfurt gelandet. Vor dem Terminal wartete ein Bus, um sie zur Luftwaffenbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz zu bringen. Von dort aus sollte es weiter zum Einsatz in Afghanistan gehen. Der Täter wartete, bis die unbewaffneten Soldaten in den Bus eingestiegen waren und schoss dann in dem engen Gang auf sie.
Die Bundesanwaltschaft hatte auf Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert und dem Angeklagten Heimtücke, niedrige Beweggründe und „Züge von Grausamkeit“ vorgeworfen. Arid U. habe möglichst viele US-Soldaten töten wollen und sei nur durch Ladehemmung seiner Waffe davon abgehalten worden. Die Anklage hatte sich überzeugt gezeigt, dass Arid U. mit der Tat seinen persönlichen Beitrag zum Dschihad (Heiligen Krieg) leisten wollte. Er habe sich zum „Herrn über Leben und Tod gemacht“ und seine Opfer willkürlich ausgesucht. Die Verteidigung sprach dagegen von einem jungen Menschen, „der Amok gelaufen ist“. Sie sah die Voraussetzungen für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nicht gegeben. Die Bundesanwaltschaft ging auch davon aus, dass U. ein Einzeltäter war, der sich über das Internet radikalisiert hat. Er selbst hatte vor Gericht gestanden. „Ich musste etwas tun und habe geglaubt, dass es keine Alternativen dazu gibt“, versuchte er seine Tat zu erklären. Arid U. war kurz vor dem Anschlag 21 Jahre alt geworden. Jugendstrafrecht kam deswegen nicht infrage.
Ursprünglich sollte das Urteil bereits im Januar verkündet werden. Der Termin war verschoben worden, um einen nachträglich geladenen Zeugen zu vernehmen. Hinweise auf einen Aufenthalt des Angeklagten in einem fundamentalistischen islamischen Sommerlager in Bosnien erhärteten sich dadurch allerdings nicht. Die Tat gilt als der erste islamistische Anschlag in Deutschland, der nicht verhindert werden konnte.
Mit Material von dpa/dapd