Seit acht Jahren operiert die Bundeswehr in Afghanistan. Anfangs sah es tatsächlich so aus, als hätten Bewohner, die Warlords und die Taliban nach 20 Jahren Krieg genug vom Zerstören und Töten. Die Bundesregierung wagte das Experiment “bewaffnete Aufbauhilfe“ und schickte unsere Soldaten auf rechtlich doppelt schwankendem Grund an den Hindukusch.
Denn erstens verbietet Artikel 26 des Grundgesetzes Handlungen, die das friedliche Zusammenleben der Völker stören und besonders die Führung eines Angriffskrieges. Das ist der eigentliche Grund, warum deutsche Politiker so lange das Wort Krieg wie der Teufel das Weihwasser scheuen, denn eine verfassungsrechtliche Debatte wäre dann unausweichlich. Und das ist zweitens der Grund, weshalb unsere Soldaten mit unzureichenden Einsatzregeln ausgestattet wurden. Bis zum vergangenen Sommer durften sie nur zur Selbstverteidigung von der Schusswaffe Gebrauch machen. Angreifer nicht verfolgen, wenn sie sich zurückzogen und schon gar nicht präventiv vorgehen. Diese Regeln wurden mittlerweile der Situation im Lande besser angepasst. Noch immer aber gilt, dass Waffengewalt möglichst zu vermeiden sei. Und jeder Zwischenfall wird von Staatsanwälten in Deutschland untersucht.
Die Nato-Partner legen den Passus des Uno-Mandats, die internationale Schutztruppe Isaf dürfe alle Mittel ergreifen, um ihre Ziele durchzusetzen, wesentlich weiter aus. Und sie erwarten von der Bundeswehr eine entsprechende Beteiligung. Die noch immer ungenügenden Einsatzregeln behindern und bedrohen unsere Soldaten mehr als tatsächliche oder angebliche Ausrüstungsmängel. Mit der Haltung "Egal wie die Lage ist, sie darf nicht Krieg heißen" hat sich Berlin in eine Zwickmühle manövriert. Sie muss gelöst, statt weiter auf dem Rücken der Soldaten ausgetragen werden.