Google plant mit seinem Service „Street View“, in diesem Jahr vollständig online zu gehen. Ministerin Aigner sieht noch Klärungsbedarf.
Hamburg. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat den Internetkonzern Google aufgefordert, die Bevölkerung in Deutschland vollständig über den geplanten Dienst „Google Street View“ aufzuklären. „Ich erwarte von Google, dass der Konzern offen legt, wo und wie die Bilder gespeichert und mit welchen privaten Daten verknüpft werden sollen“, sagte Aigner dem Hamburger Abendblatt. Auch soll Google nach Ansicht der Ministerin „aktiv über die Widerspruchsmöglichkeit informieren“. Aigner betonte: „Auch Menschen, die das Internet nicht nutzen, müssen über ihre Rechte informiert werden.“ Unternehmen, die ganze Städte fotografieren, um die Bilder im Internet zu veröffentlichen und zu vermarkten, sollten aktiv in der Presse über die geplanten Aufnahmeorte informieren, so die Ministerin.
Google plant mit seinem Service „Street View“, der detaillierte Straßen- und Häuseransichten aus Deutschland im Internet zeigt, in diesem Jahr vollständig online zu gehen. In einer Informationsveranstaltung will das Unternehmen am Dienstag in Berlin Aufklärungsarbeit leisten und laut einer Mitteilung „über den praktischen Nutzen des Dienstes sprechen und die konkreten Vorkehrungen zum Schutz der Privatsphäre erläutern“.
Nach Angaben der Verbraucherschutzministerin seien zahlreiche Bürger erst durch Presseberichte auf die Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam geworden und hätten sich ein entsprechendes Formular auf der Homepage des Ministeriums heruntergeladen. „Viele Menschen haben Widerspruch eingelegt, weil sie nicht auf den Präsentierteller der digitalen Welt wollen“, sagte Aigner. Ihr Appell an den Internkonzern: „Ich erwarte von Google, dass die Zusage eingehalten wird, sämtliche Widersprüche zu berücksichtigen – und zwar bevor der Dienst ans Netz geht.“ Die betroffenen Gebäude dürften nicht mehr erkennbar sein.
Aigner forderte Google außerdem auf, nicht nur Gesichter und Nummernschilder, sondern Personen und Kraftfahrzeuge „vollständig unkenntlich“ zu machen. Das eigentlich Bedenkliche sei, „dass Google die Möglichkeit hat, die Fotos mit persönlichen Informationen zu verknüpfen“, sagte Aigner. Daher müsse eine Verknüpfung von „Street View“ mit Gesichtserkennungsdiensten tabu sein. „Eine vage Verpixelung reicht nicht aus.“ Auch müsse die zulässige Aufnahmehöhe auf 1,80 Meter beschränkt sein. Die mobilen Kameras von Google sind bislang auf einer Höhe von 2,50 Meter angebracht.