Hamburg. Innerhalb der schwarz-grünen Landesregierung wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes unterschiedlich aufgenommen. GAL-Fraktionsvize Antje Möller sagte: "Die klare Ansage aus Karlsruhe zwingt die Bundesregierung zum Handeln." Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene müsse auf 420 Euro angehoben werden, um ein Leben in "materieller Not" zu verhindern. Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) zeigte sich hingegen zurückhaltend: Spekulationen über die künftige Höhe von Zuwendungen seien "kein sachgerechter Umgang mit dem Urteil", sagte er dem Abendblatt. Grundsätzlich begrüße der Senator die Entscheidung jedoch ausdrücklich. "Das bestätigt meine seit Jahren vertretene Linie, dass wir künftig auch für Kinder und Jugendliche eigenständig ermittelte Regelsätze brauchen", so Wersich. Das Bundesarbeitsministerium habe jetzt eine kurze Frist, die Hartz-IV-Regelsätze auf eine neue Grundlage zu stellen.
Der Sozialverband Hamburg zeigte sich ebenfalls zufrieden mit dem Urteil und forderte einen einheitlichen Regelsatz von 450 Euro für Erwachsene und Kinder. Hamburgs Ver.di-Chef Wolfgang Rose forderte Sozialsenator Wersich auf, sich für frühere Aussagen zum Hartz-IV-Regelsatz für Kinder zu entschuldigen. Wersich hatte demnach im Jahr 2007 in der Diskussion um den Regelsatz von 2,56 Euro pro Tag für die Ernährung von Kindern erklärt, der Betrag sei "nicht existenzgefährdend". Gewerkschafter Rose sagte, es sei "die Zeit gekommen, dass sich Regierungspolitiker auch einmal entschuldigen für das, was sie angerichtet haben."