Manchmal muss es eben ein Trick sein. Und der heißt im Falle von Hartz IV und der Doppelbetreuung von Arbeitsagentur und Kommunen: Ändert das Grundgesetz! Dieser Weg ist das kleinere Übel. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Mischverwaltung grundgesetzwidrig. Doch es hat sich halbwegs bewährt, dass Stütze, Miet- und Heizkosten aus einer Hand kommen.
Wenn es jetzt für einen Hartz-IV-Empfänger wieder zwei separate Verfahren gäbe, wäre nichts gewonnen. Die erneut gestiegene Zahl der Klagen gegen Hartz IV ist eine Warnung. Die nächste senden die Karlsruher Richter am kommenden Dienstag, wenn das Urteil über die Hartz-IV-Sätze von Kindern und die Menschenwürde verkündet wird. Also sollten sich Bundesregierung und Länder besser jetzt zusammenraufen und das Grundgesetz ändern, als die nächsten Arbeitsmarktreformen zu verzögern.