Kassel/Berlin. Weil das Land Berlin bei Hartz-IV-Empfängern verspätet geprüft hat, ob sie in einer zu teuren Wohnung leben, muss es mehr als 13,1 Millionen Euro Schadenersatz an den Bund zahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Hintergrund des Verfahrens ist eine eigens von Berlin erlassene Verwaltungsvorschrift, nach der die Behörden für die Überprüfung ein ganzes Jahr und damit sechs Monate länger Zeit haben, als das Gesetz vorsieht (Az.: B 1 AS 1/08 KL).
Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linke) bedauerte die Entscheidung des Gerichts. Anstelle nach einer neuen Wohnung suchen zu müssen, müssten sich Arbeitslose auf Arbeitssuche und Weiterbildung konzentrieren können. "Wir haben in Berlin eine sozialverträgliche Praxis im Sinne der Betroffenen verfolgt und bemühen uns weiter darum", erklärte Bluhm.
Die Kasseler Richter kamen demgegenüber zu dem Schluss, das Land habe sich mit seiner Ausführungsvorschrift über geltende Gesetze gestellt. Das habe dazu geführt, dass Berlin überhöhte Unterkunftskosten auf den Bund abgewälzt hat. Der Bund beteiligt sich mit etwa einem Drittel an den Unterkunftskosten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Der Bund habe daher Anspruch auf Schadenersatz. Dessen Forderung von 47 Millionen Euro sei allerdings weit überzogen.