Straßburg. Mit einem wegweisenden Sorgerechts-Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ledigen Vätern in Deutschland mehr Rechte zugesprochen. Die Straßburger Richter gaben in ihrer Entscheidung dem Vater einer nicht ehelichen Tochter aus Pulheim bei Köln recht: Er verlangt das gemeinsame Sorgerecht für seine 14 Jahre alte Tochter, war damit aber in allen deutschen Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht gescheitert. Nach derzeitiger deutscher Rechtslage können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten.
Das EU-Gericht sieht darin eine Diskriminierung. Das Bundesjustizministerium kündigte an, die Gesetzeslage nun zu überprüfen. Der Verein "Väteraufbruch" schätzt, dass von dem Urteil 1,5 Millionen deutsche Väter betroffen sind.