Allerdings wird die Aussagekraft der Einlassungen des 81-Jährigen als fraglich bewertet.
Berlin. Der frühere West-Berliner Polizist Karl-Heinz Kurras, der im Juni 1967 den Studenten Benno Ohnesorg erschossen hat, hat nach Informationen der „Berliner Zeitung“ eine Zusammenarbeit mit der Stasi eingeräumt. Kurras habe bei einer Vernehmung der Bundesanwaltschaft ausgesagt, dass er sich 1955 schriftlich zu einer Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR verpflichtet habe, berichtet die Zeitung in ihrer Donnerstagsausgabe ohne Angabe von Quellen. Aus der vor einem Monat vorgenommenen Vernehmung des 81-Jährigen Kurras, der von 1955 bis 1967 als Stasi-Agent „Otto Bohl“ gearbeitet haben soll, waren bislang keine Details bekannt geworden.
Kurras sagte demnach aus, die Anwerbung beim MfS sei in einer Ost-Berliner Stasi-Wohnung erfolgt. Er sei damals vom Leiter der West-Berliner Bereitschaftspolizei gefahren worden. Kurras bestritt in der Vernehmung demnach, den Todesschuss auf Ohnesorg im Stasi-Auftrag abgegeben zu haben. Er habe den Schuss nicht gezielt abgegeben, sondern um sich zu wehren. „Für dieses Gesindel wollte ich nicht sterben“, habe Kurras zu Protokoll gegeben.
Die Aussagekraft der Angaben von Kurras sei aus Sicht der Bundesanwaltschaft fraglich, heißt es in dem Zeitungsbeitrag weiter. In den Aussagen von Kurras gebe es zu viele Ungereimtheiten und inhaltliche Widersprüche. Für Zweifel bei den Ermittlern habe insbesondere die Aussage von Kurras gesorgt, bei seiner Agentenverpflichtung in der Ost-Berliner Stasi-Wohnung seien auch der Spionagechef Markus Wolf und der SPD-Politiker Herbert Wehner anwesend gewesen. Damit habe Kurras entweder die Ermittler provozieren oder Senilität vortäuschen wollen, vermuteten die Ermittler.
Kurras war Ende der vergangenen Woche zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hatte ihn des illegalen Waffenbesitzes in drei Fällen schuldig gesprochen. Bei Kurras waren im vergangenen Juni bei einer Hausdurchsuchung eine Schusswaffe, ein Totschläger sowie 171 Schuss Munition gefunden worden, wofür er keinen Waffenschein hatte. Kurras’ Anwalt hatte angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen.