Um ihren Lebensunterhalt zu sichern, erhalten alleinstehende Hartz-IV-Empfänger derzeit einen Regelsatz von monatlich 359 Euro. Die Miete wird extra bezahlt. Leben zwei erwachsene Partner zusammen, stehen ihnen jeweils 90 Prozent dieses Betrages zu, also 323 Euro.
Ermittelt wird dieser Regelsatz aus Daten des Bundesstatistikamts. Zugrunde gelegt wird dabei die Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2003. Bei der Befragung wird unter anderem ermittelt, wie viel Privathaushalte für was ausgeben. Aus der Summe der Durchschnittsausgaben wurde der Betrag errechnet. Im Einzelnen setzt er sich wie folgt zusammen: 37 Prozent, also rund 133 Euro der insgesamt 359 Euro, sind für Lebensmittel und Tabakwaren vorgesehen. Für die Bekleidung sind es rund zehn Prozent (35,90 Euro), für den Unterhalt der Wohnung (ohne Miete) acht Prozent (28,72 Euro), für Möbel und Haushaltsgeräte sieben Prozent (25,13 Euro), für Medikamente vier Prozent (14,36), für Verkehrsmittel vier Prozent (14,36 Euro), für Telefon- und Internetkosten neun Prozent (32,31 Euro), für Freizeit und Kultur elf Prozent (39,49 Euro), für Beherbergungs- und Gaststättenleistungen zwei Prozent (7,18 Euro) und für sonstiges acht Prozent (28,72 Euro).
Der Bedarf für Kinder wird nicht separat berechnet, sondern orientiert sich an dem der Erwachsenen. Für ein Kind, das jünger als sechs Jahre ist, erhalten seine Eltern monatlich 60 Prozent des Regelsatzes, also 215 Euro. Ist es zwischen sieben und 14 Jahre alt, bekommen sie 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro). Das Kindergeld wird damit verrechnet. Schüler erhalten jährlich 100 Euro extra.