Die schwarz-gelbe Koalition will Unternehmen mehr Flexibilität bei der Befristung von Arbeitsverträgen verleihen.

Berlin. Vieles soll neu werden: Die schwarz-gelbe Koalition bereitet Korrekturen bei Erbschaft- und Unternehmensteuern sowie Änderungen im Arbeitsrecht vor. Die Arbeitsgruppe „Wirtschaft, Energie, Aufbau Ost, Bürokratieabbau“ plant zugleich steuerliche Vergünstigungen für Privathaushalte als Arbeitgeber. Das bereichtet die „Stuttgarter Zeitung“ unter Berufung auf einen Entwurf für eine Koalitionsvereinbarung. Allerdings seien in dem Koalitionspapier noch mehrere Punkte strittig.


Weitgehend einig ist sich die Arbeitsgruppe über Änderungen beim Arbeitsrecht: Unternehmen sollen mehr Flexibilität bei der Befristung von Arbeitsverträgen erhalten. Damit könnten in der Krise neue Jobs geschaffen werden, heiße es in dem Entwurf. Die erneute befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber sollte nach neun Monaten zulässig sein. Bisher darf ein Unternehmen einen Mitarbeiter nur einmal befristet anstellen.

Einig seien sich Union und FDP in der Arbeitsgruppe, dass „die krisenverschärfenden Elemente der Unternehmenssteuerreform 2008 beseitigt werden“. Dazu zählten die Koalitionäre die Zinsschranke. Außerdem sollen Einschränkungen bei der Verlustübernahme und die Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten bei der Gewerbesteuer gemildert werden. Vorgesehen seien außerdem Korrekturen bei der Erbschaftsteuer.


Die Union will die so genannte Lohnsummenregelung überprüfen. Nach der Gesetzeslage kann Firmenerben ein Großteil der Erbschaftsteuer erlassen werden, wenn sie über sieben Jahre hinweg die Zahl der Arbeitsplätze in etwa stabil halten. Wegen der Krise soll diese Regel abgeschwächt werden. CDU/CSU wollen zudem Betriebsübergaben zwischen Geschwistern steuerlich erleichtern. Die FDP steht laut Zeitung auf dem Standpunkt, dass die Länder selbst entscheiden sollen, ob und in welcher Höhe sie Erbschaftsteuern erheben.


Die Arbeitsgruppe hat sich den Angaben zufolge im Grundsatz darauf verständigt, dass es steuerliche Anreize für Investitionen geben soll. Die so genannte Sofortabschreibung für geringfügige Wirtschaftsgüter soll von gegenwärtig 150 Euro auf 1000 Euro angehoben werden.