Schnelle Informationen aus dem Internet können Gold wert sein - oder aber gefährlich für die Demokratie.
Berlin. Schon vor Schließung der Wahllokale bei den Landtagswahlen am Sonntag wurden detaillierte Prognosen über Ergebnisse auf der Kurznachrichten-Plattform Twitter verbreitet.
Die sächsische Landeswahlleiterin prüft nun rechtliche Schritte gegen den Internetdienst. Ein Twitter-Account, über den Prognosen zu Sachsen versandt wurden, soll dem CDU-Vorsitzenden von Radebeul, Patrick Rudolph gehören. Dieser gab bisher keine Stellungnahme ab. Die verfrühte Veröffentlichung von Wahlergebnissen wird sowohl in Landes- als auch in Bundeswahlgesetzen als Ordnungswidrigkeit eingestuft, die mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann.
Die Art der Verbreitung sei dabei nicht entscheidend, so der Hamburger Medienrechtler Ralf Burmester im Audiodienst der dpa. "Es ist durchgängig unzulässig, wenn es vor der Schließung der Wahllokale erfolgt, weil eben immer die Gefahr der Wählerbeeinflussung gegeben ist." Im schlimmsten Fall werden damit die Wahlen anfechtbar. Besonders mit Blick auf die Bundestagswahlen am 27. September bleibt dies ein heikles Thema.