“Mit den fünf Gesetzen, die wir heute hier im Deutschen Bundestag beschließen, vollenden wir das strafrechtliche Arbeitsprogramm der Großen Koalition“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gestern im Bundestag.
Neben der Strafbarkeit von Besuchen in Terrorcamps fällten die Parlamentarier folgende Beschlüsse:
- Kronzeugenregelung: Der Kronzeuge ist ein Krimineller, der sich Strafnachlass verschaffen kann, wenn er mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeitet und zur Aufklärung oder Verhinderung anderer Taten beiträgt.
Die neue Kronzeugenregelung unterscheidet sich in einigen Punkten von dem früheren Verfahren. So ist der Strafrabatt beschränkt: Ein Kronzeuge, dem eine lebenslange Freiheitsstrafe droht, kann sein Strafmaß jetzt maximal auf zehn Jahre verringern.
- Absprache in Strafprozessen: Bei einer "verfahrensbeendenden Absprache" im Strafprozess, auch "Deal" genannt, einigen sich die Beteiligten - Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger - auf ein bestimmtes Ergebnis. Üblicherweise räumt der Angeklagte die Vorwürfe ein, im Gegenzug sagt das Gericht eine Strafobergrenze zu. Bislang wurden diese Absprachen zwar getroffen, waren aber rechtlich nicht geregelt. Von nun an sind die Deals in öffentlichen Hauptverhandlungen zulässig und unterliegen der rechtlichen Überprüfung.
- Haftentschädigung: Entschädigung für unschuldig erlittene Haft wird von 11 Euro pro Tag auf 25 Euro erhöht. Die Entschädigung wird gewährt, wenn jemand freigesprochen wird. Eine Entschädigung gibt es, wenn ein Verurteilter in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wird.
- Rechtsschutz von Untersuchungshäftlingen: Bislang musste ein Festgenommener erst nach dem Beginn der Verhandlung über seine Rechte belehrt werden. Jetzt muss dies unverzüglich passieren. Auch ein Pflichtverteidiger muss dem Häftling sofort zur Seite gestellt werden.