Der Bundestag hat das Familienleistungsgesetz beschlossen. Das sind die wichtigsten...
Berlin. Der Bundestag hat das Familienleistungsgesetz beschlossen. Das sind die wichtigsten Punkte:
Kindergeld: Ab Januar steigt es für das erste und zweite Kind von 154 auf 164 Euro monatlich. Für das dritte Kind erhöht es sich von 154 auf 170 Euro, für jedes weitere Kind von 179 auf 195 Euro.
Kinderfreibetrag: Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 3648 auf 3864 Euro im Jahr. Die auf Kinder bezogenen Freibeträge - also Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung - klettern damit auf insgesamt 6024 Euro.
Schulpaket: Für Schulkinder aus Haushalten, die Hartz IV oder Sozialhilfe bekommen, gibt es bis zur 10. Klasse einmal jährlich 100 Euro pro Kind, mit denen Stifte, Hefte und anderer Schulbedarf gekauft werden sollen. Auf eine Verlängerung bis zum Abitur konnten sich Union und SPD nicht einigen. Die Sozialministerkonferenz aller Bundesländer hat das jedoch dringend angemahnt.
Privathaushalt: Die Regelungen zu haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich der Pflege werden zusammengefasst: Bis zu einer Obergrenze von 20 000 Euro können 20 Prozent der Aufwendungen abgesetzt werden, höchstens 4000 Euro pro Jahr. Damit wird die Steuerermäßigung vereinfacht.