2011 wird es nach mehr als 20 Jahren wieder eine Volkszählung geben. Das Bundeskabinett verabschiedete den vom Bundesinnenministerium vorgelegten...

Berlin. 2011 wird es nach mehr als 20 Jahren wieder eine Volkszählung geben. Das Bundeskabinett verabschiedete den vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf für ein Zensusgesetz. Damit werden Vorgaben der EU umgesetzt. Diese schreiben eine Volks- und Wohnungszählung in allen Mitgliedsstaaten für 2011 vor. Erstmals sollen dabei aber nicht mehr alle Bürger befragt werden. In der Bundesrepublik gab es zuletzt 1987 eine von vielen Protesten begleitete Volkszählung, in der DDR 1981.

Der "registergestützte Zensus" wertet zunächst die Melderegister und andere Verwaltungsregister aus. Ergänzt wird dies durch Stichproben. Davon werden sieben bis acht Prozent der Bundesbürger betroffen sein. Ferner werden die 17,5 Millionen Eigentümer von Wohngebäuden schriftlich befragt. Es sollen nur die Merkmale erhoben werden, die von der EU als Pflicht vorgegeben sind. Die Belastungen der Bürger und die Kosten sollen durch diese Verfahren deutlich reduziert werden. Eine Volkszählung soll den im Lauf der Jahre ungenau gewordenen Datenbestand korrigieren und eine Grundlage für Investitionsentscheidungen - etwa beim Wohnungsbau - liefern.

Die Kosten der Volkszählung betragen 528 Millionen Euro. Mit 483 Millionen Euro entfällt der Großteil davon auf die Bundesländer. Der Bund hat in seiner Etatplanung von 2010 bis 2014 rund 45 Millionen Euro vorgesehen.