Das umstrittene BKA-Gesetz steht nach Ansicht der sächsischen CDU vor dem Scheitern im Bundesrat. Grund sei die Ablehnung des Gesetzes auf dem SPD-Landesparteitag.

Dresden. CDU-Generalsekretär Michael Kretschmer sagte der AP, bislang habe es im Bundesrat eine knappe Mehrheit für das Gesetz gegeben: "Doch wenn wir nicht mitstimmen, war es das", erklärte er. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz räumte indirekt ein, dass ein Scheitern des BKA-Gesetzes im Bundesrat absehbar ist und brachte einen Vermittlungsausschuss ins Gespräch.

Der sächsische SPD-Landesparteiparteitag in Burgstädt hatte sich am Sonntag gegen das umstrittene BKA-Gesetz ausgesprochen. Der Beschluss fiel mit breiter Mehrheit, wie Juso-Chef Holger Mann sagte. Die Jungsozialisten hatten einen entsprechenden Antrag eingebracht und sich darin gegen eine Einschränkung von Freiheitsrechten durch das BKA-Gesetz gewandt. SPD-Landeschef Thomas Jurk habe bereits erklärt, dass er sich im Dresdner Kabinett an den Beschluss gebunden fühle. Damit dürfte klar sein, dass sich das schwarz-rot regierte Bundesland bei der Bundesratsentscheidung seiner vier Stimmen enthält.

Neben den Stimmen Sachsens werden bei der Verabschiedung des neuen BKA-Gesetzes im Bundesrat voraussichtlich auch die Stimmen aller Länder mit Regierungsbeteiligung der FDP fehlen. In Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen lehnen die Liberalen ein Ja zu den umstrittenen Gesetzesverschärfungen im Bereich der inneren Sicherheit ab. Auch im SPD-regierten Rheinland-Pfalz sowie in Ländern mit Regierungsbeteiligung der Grünen und Linken regt sich Widerstand. Scheitern wird das Gesetz bei 35 oder mehr Gegenstimmen. Allein die Länder mit FDP-Regierungsbeteiligung plus Sachsen kommen auf 28 Stimmen.

CDU-Generalsekretär Kretschmer warf der sächsischen SPD vor, sie sei ein Sicherheitsrisiko für das Land. Die Koalition in Berlin habe den Kompromiss zum BKA-Gesetz lange verhandelt. Dieser drohe nun zu scheitern wegen eines "pubertären Antrags" der Jungsozialisten. Er bekräftigte, die sächsische CDU stehe zu dem Gesetzesvorhaben.

Wiefelspütz sagte, zwar sehe er der Abstimmung am 28. November mit "großer Gelassenheit" entgegen. "Es ist aber auch die Anrufung eines Vermittlungsausschusses denkbar." Der innenpolitische SPD-Fraktionssprecher war maßgeblich am Entwurf des neuen BKA-Gesetzes beteiligt. Ein Vermittlungsausschuss wird nötig, wenn ein vom Bundestag verabschiedeter Gesetzentwurf vom Bundesrat abgelehnt wird. Der Vermittlungsausschuss hat die Aufgabe, Uneinigkeiten zwischen Bund und Ländern bei Gesetzgebungsverfahren zu klären.

Falls das Gesetz in der Länderkammer scheitern sollte, sei er bereit, über einzelne Punkte noch einmal neu mit dem Koalitionspartner zu sprechen, sagte Wiefelspütz. Dies könne beispielsweise die so genannte Eilfall-Regelung sein. Sie sieht vor, dass der BKA-Chef die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung im Eilfall auch ohne richterlichen Beschluss anordnen kann.

Mit dem "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" soll das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr erhalten. Die Ermittlungsbehörde soll künftig auch präventiv, also zur Verhinderung von Straftaten, tätig werden.