Die Bundesanwaltschaft hat eine lebenslange Haft für den mutmaßlichen Kofferbomber von Köln gefordert. Der Angeklagte Youssef El H. habe Zugreisende aus „terroristischen Motiven“ heimtückisch töten wollen, sagte Anklägerin Duscha Gmel am Mittwoch vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht.

Köln. Er sei die treibende Kraft hinter den Anschlagsplänen gewesen, die er mit einem Komplizen in die Tat habe umsetzen wollen. Wären die Sprengsätze vor zwei Jahren in zwei Regionalzügen detoniert, hätten sie bis zu 75 Menschen in den Tod reißen können, unterstrich sie. Das Urteil gegen den 24-jährigen Libanesen wird im November erwartet.

Die Anklage sehe ihre Vorwürfe durch die Beweisführung in dem im Dezember begonnenen Prozess als bestätigt an, sagte Gmel weiter. D. sei "geistiger Urheber" der Anschlagspläne und habe seinen Komplizen "manipuliert" und "indoktriniert".D. wird vorgeworfen, am 31. Juli 2006 in Köln zusammen mit einem Komplizen Bombenanschläge auf zwei Regionalzüge versucht zu haben.

Beide Männer sollen in Koffern verpackte Gasbehälter mit Zeitzündern in den Zügen deponiert haben. Wegen eines handwerklichen Fehlers gingen die Bomben aber nicht hoch. Andernfalls hätte es bis zu 75 Opfer geben können, sagte Gmel. Ein Feuerball von 15 Metern Durchmesser hätte dann entstehen und Splitter bis zu 100 Meter weiter durch die Züge fliegen können. Dem Angeklagten hätten lediglich die chemischen Kenntnisse gefehlt, um die Pläne tatsächlich in die Tat umsetzen zu können.

Beide Männer waren auf dem Bahnhof von Video-Kameras gefilmt worden. Hintergrund des versuchten Anschlags sei die Veröffentlichung der umstrittenen Mohammed-Karikaturen, für die der Angeklagte habe Rache üben wollen, sagte die Anklägerin. Dieser hatte in dem von scharfen Sicherheitsmaßnahmen begleiteten Prozess beteuert, die Sprengsätze seien absichtlich so konstruiert worden, dass sie nicht hochgehen konnten.

Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft hatte erst mit mehrstündiger Verzögerung begonnen. Grund waren neue Beweisanträge der Verteidigung, die die Kammer aber abwies. Die Verteidiger hatten gefordert, den mutmaßlichen Komplizen des Angeklagten, Jihad H., zu vernehmen. Dieser sitzt im Libanon in Haft, nachdem ihn ein Gericht in Beirut zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt hatte.

Der Prozess in Düsseldorf soll nach der bisherigen Planung am 12. November mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt werden. Das Urteil soll am 18. November folgen.