Laut Beschluss des Bundestages vom 20. Juni 1991 wurden sein Sitz sowie der Kernbereich der Regierungsfunktionen nach Berlin verlegt. Als Folge...
Laut Beschluss des Bundestages vom 20. Juni 1991 wurden sein Sitz sowie der Kernbereich der Regierungsfunktionen nach Berlin verlegt. Als Folge dieser Entscheidung weist das Berlin-Bonn-Gesetz (26. April 1994) der "Bundesstadt Bonn" auf Dauer wichtige politische Funktionen zu. Es solle eine "faire Arbeitsteilung" gelten.
Sechs von 15 Bundesministerien sind am Rhein geblieben: Bildung und Forschung; Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit; Gesundheit, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; Verteidigung. Allein Letzteres beschäftigt fast 6000 Personen.
In Bonn angesiedelt wurden u. a.: Bundeskartellamt, Bundesversicherungsamt, Bundesrechnungshof, Nationale Doping-Agentur, aber auch die Zentralen der Telekom, Deutschen Post World Net und Postbank.