Das neue Urteil des Bundesgerichtshofs ist eigentlich keine Überraschung. Seit Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts im Januar 2008 steht fest:
Das neue Urteil des Bundesgerichtshofs ist eigentlich keine Überraschung. Seit Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts im Januar 2008 steht fest: Minderjährige Kinder und solche, die noch in der Schulausbildung stehen, haben beim Unterhalt prinzipiell Vorrang vor allen anderen, also auch vor Ex- und Noch-Ehefrauen. Klar war auch, dass das neue Gesetz die geschiedene Frau, ob mit oder ohne Kinder, bestenfalls auf Rang zwei zurückstuft - neben die aktuelle Ehefrau mit Kind(ern).
Das heißt: Die Geschiedene muss sich zur Not mit Sozialgeld oder Hartz IV begnügen. Man kann das als weitere Abwertung der Ehe als Versorgungsanstalt interpretieren. Und als Signal an alle verheirateten Frauen, sich in Erwerbsdauer und Versorgungsansprüchen selbst abzusichern.