MÜNSTER. Im Prozess um die Misshandlung von Bundeswehrrekruten sind gestern zwei ehemalige Ausbilder zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Zwei weitere Beschuldigte sprach das Landgericht Münster dagegen frei. Das Verfahren gilt als einer der größten Strafprozesse in der Geschichte der Bundeswehr.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten schwere Misshandlung und Entwürdigung von Untergebenen bei nachgestellten Geiselnahmen vorgeworfen. Die Vorfälle in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne waren 2004 bekannt geworden und hatten einen Skandal ausgelöst.
Der ehemalige Bundeswehr-Ausbilder Matthias H. erhielt eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der heute 27-Jährige habe den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung und der entwürdigenden Behandlung erfüllt, sagte Richter Thomas Mattonet. Das Gericht sah es zudem als erwiesen an, dass er nicht auf Befehl gehandelt hatte. Der zweite Verurteilte, Marco F., muss aufgrund der entwürdigenden Behandlung eines Rekruten 2400 Euro Strafe zahlen.
Den beiden freigesprochenen Angeklagten habe man nicht nachweisen können, dass sie vorsätzlich gehandelt hätten. Laut Mattonet gingen beide davon aus, dass die simulierte Geiselnahme Teil der Ausbildung sei und kein Verstoß gegen die Dienstvorschrift.
Der Wehrbeauftragte Reinhold Robbe begrüßte die Urteile und sprach von einer Signalwirkung auf die gesamte Bundeswehr. Schon die intensive Diskussion in der Truppe während des Prozesses habe dazu beigetragen, dass jeder Ausbilder wisse, "dass bestimmte Dinge in den Ausbildungskompanien heute einfach nicht zulässig sind", sagte er im RBB-Inforadio. Elf weitere Angeklagte müssen sich noch bis voraussichtlich Dezember dieses Jahres vor dem Landgericht verantworten.