Kommentar

Hinter den neuen Regeln für die Nebenjobs von Bundestagsabgeordneten schlummert ein alter Konflikt: Wie viel Offenheit soll sein, damit der Bürger nachvollziehen kann, dass sein Vertreter in Berlin unabhängig ist? Und wie viel Verschlossenheit muss sein, damit auch Abgeordnete mit besonderen Kundenbeziehungen - Anwälte, Ärzte - aus freien Berufen ins Parlament kommen?

Dabei muss als erste Regel gelten: Mandat bleibt Mandat. Niemand darf nominell in Berlin sitzen und faktisch in Hintertupfing 100 Klienten betreuen und maßlos kassieren. Es scheint banal, wenn ein Promi der Politik über 7000 Euro für einen Vortrag bei einem Fertighaushersteller erhält. Für die Transparenz einer demokratischen Institution ist es segensreich. So viel maßvolle Dokumentation darf sein. Die Veröffentlichungspflicht ist auch Schutz für die Abgeordneten, die sich in Ehrenämtern Verdienste erwerben, die nicht zählbar sind.

Dass durch die Veröffentlichungspflicht bei 613 Parlamentariern einige Aufrichtige Nachteile erleiden, kann man in Kauf nehmen. Es dient dem zeitgemäßen Verständnis der Abgeordnetentätigkeit.