Die Forderung der Generalbundesanwältin Monika Harms nach mehr Befugnissen der Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus ist bei...

Hamburg. Die Forderung der Generalbundesanwältin Monika Harms nach mehr Befugnissen der Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus ist bei Datenschützern auf Kritik gestoßen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, warf Harms vor, ihre Forderungen nicht eindeutig begründen zu können: "So pauschal darf man die Grenzen zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nicht infrage stellen. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass wichtige Beschuldigtenrechte auf der Strecke bleiben", sagte Beck dem Abendblatt. "Das deutsche Beweisrecht funktioniert ja sehr gut. Frau Harms sollte darlegen, wo die Strafprozessordnung ihr Beweise vorenthält und wo es legitim wäre, es anders zu handhaben", sagte der Grünen-Politiker weiter.

Beck bemängelte zudem die rechtliche Grundlage von Online-Durchsuchungen: "Die Online-Durchsuchung ist keine Petitesse. Die Durchsuchung findet statt, ohne dass der Nutzer davon erfährt. All die Rechte, die er bei einer gewöhnlichen Hausdurchsuchung hat, laufen in diesem Fall leer."

Unterstützung erhielt die Generalbundesanwältin vom stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach. "Die Online-Durchsuchung haben wir im Bereich der Gefahrenabwehr. Die so rechtmäßig gewonnenen Erkenntnisse müssen auch zur Strafverfolgung genutzt werden können", sagte Bosbach dem Abendblatt. Der CDU-Politiker machte deutlich: Die Online-Durchsuchung sei "im 21. Jahrhundert zu einem unverzichtbaren Fahndungsmittel geworden".

Harms hatte im Abendblatt eine Änderung der Strafprozessordnung angeregt: "Wir müssen die Erkenntnisse, die wir im präventiven Bereich über das BKA-Gesetz gewinnen, auch im Bereich der Strafverfolgung nutzen können." Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) kritisierte diese Äußerung: "Frau Harms schießt mit ihrer Forderung über das Ziel hinaus", sagte Pau dem Abendblatt. "Nicht alles, was technisch möglich ist, ist rechtsstaatlich geboten." Man könne nicht jeden unter Generalverdacht stellen. Paus Befürchtung: "Damit hätten die Terroristen gewonnen, wenn wir unsere freiheitliche Gesellschaft selbst beschneiden."