Das Bundeskabinett hat schärfere Regeln für Managergehälter beschlossen. Danach sollen Vorstände von Unternehmen unter anderem Aktienoptionen länger als bisher halten müssen. Die Firmenspitzen sollen dadurch motiviert werden, sich stärker als bisher für den langfristigen Erfolg ihrer Firma einzusetzen. Aktienoptionen sind oft Teil der Vergütungen des Spitzenmanagements.

Berlin. Das Bundeskabinett hat schärfere Regeln für die Bezahlung von Managern beschlossen. Die Ministerrunde billigte das in der vergangenen Woche von den Koalitionsspitzen ausgehandelte Konzept, das sich gegen eine auf kurzfristige Gewinne ausgerichtete Unternehmenspolitik richtet.

Der Aufsichtsrat soll künftig als komplettes Gremium die Vorstandsgehälter festsetzen. Damit sollen "Kungelrunden" ausgeschaltet werden. Zudem müssen die Gehälter künftig in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung des Managers und sonstigen Gehältern in der Branche stehen. Aktienoptionen der Manager sollen künftig erst nach vier und nicht mehr nach zwei Jahren ausgeübt werden dürfen.

Die Koalition hatte sich in der vergangenen Woche nicht auf Höchstsummen für die Bezahlung einigen können. Es laufen aber noch weitere Gespräche. Auch in der Union mehren sich die Stimmen, die die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern einschränken wollen. Ab einem Betrag von einer Million Euro sollen sie nach einem SPD- Vorschlag nicht mehr von den Unternehmen als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.

Die Haftung der Aufsichtsratsmitglieder wird verschärft. Das Gremium soll auch das Recht bekommen, Spitzengehälter zu kürzen, wenn etwa das Unternehmen in Schwierigkeiten gerät. Schließlich sollen Vorstandsgehälter konkreter als bisher veröffentlicht und auch Pensionsleistungen offengelegt werden.

Die Eckpunkte sollen von den Koalitionsfraktionen als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Die Regierung rechnet mit einer Verabschiedung noch vor der Sommerpause. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.

Ziel der Neuregelungen ist es, stärkere Anreize für eine auf Langfristigkeit ausgerichtete Unternehmensentwicklung zu setzen. "Wir stehen in der Politik zur Zeit vor der Aufgabe, den Schaden, den Manager am Finanzmarkt angerichtet haben, im Gemeinwohlinteresse so gut es geht zu begrenzen", erklärte Justizministerin Brigitte Zypries.

In vielen Unternehmen sei in der Vergangenheit zu stark auf das Erreichen kurzfristiger Ziele wie etwa hohe Umsatzzahlen oder Börsenkurse zu bestimmten Stichtagen geschaut worden. Das langfristige Wohlergehen des Unternehmens habe man dabei aus dem Blick verloren.

"Das hat in erheblichem Maß zu der gegenwärtigen Krise beigetragen", betonte Zypries. "Das Verhalten von einigen Managern hat dazu geführt, dass die Grundlagen unseres Finanzmarktes ins Wanken geraten sind und nun durch staatliche Hilfen vom Steuerzahler im Lot gehalten werden müssen."

Es sei an der Zeit, dass die Politik den Ordnungsrahmen neu justiere, sagte die SPD-Politikerin. "Es muss auf den nachhaltigen Erfolg eines Unternehmens ankommen und nicht auf einen hohen Börsenkurs an einem bestimmten Stichtag."