Washington. Der Mann ist bei der Bundespolizei FBI bereits bekannt, weil er während der Stürmung des US-Kapitols am 6. Januar 2021 in den Sitz des Parlaments eingedrungen war.
Im Zuge der Ermittlungen gegen einen Mann, der in der Nähe des Hauses von Ex-US-Präsident Barack Obama festgenommen wurde, stellt die Staatsanwaltschaft eine Verbindung zu einem Beitrag im Netz von dessen Nachfolger Donald Trump her.
Der Mann war vergangene Woche in einem Wohnviertel in der US-Hauptstadt Washington aufgegriffen worden - in seinem Auto wurden Waffen und Munition gefunden. Die Staatsanwaltschaft forderte am Mittwoch, Taylor T. bis zu Beginn des Prozesses in Haft zu belassen und schilderte in ihrem Antrag die Ereignisse vor der Festnahme.
Der Mann hat demnach einen Beitrag von Trump bei Truth Social geteilt. Truth Social ist von Trump mitgegründet worden und eine Art Twitter-Ersatz für den Republikaner. In dem betreffenden Beitrag hat Trump einen längeren Artikel geteilt, in dem unter anderem eine Adresse Obamas genannt wird. Diesen Trump-Beitrag hat wiederum Taylor T. geteilt und mit den Worten kommentiert: „Wir haben diese Verlierer umzingelt! Wir sehen uns in der Hölle, Podesta's und Obama's.“ John Podesta war der Wahlkampfchef der Präsidentschaftskandidatin der Demokraten 2016, Hillary Clinton.
Behörden: „Höchst besorgniserregend“
Taylor T. soll der Anklage zufolge später in der Nähe der genannten Adresse unterwegs gewesen sein und dies gleichzeitig per Video live im Netz übertragen haben. „Während er herumlief, machte er mehrere beunruhigende Aussagen“, hieß es. Er solle auch gesagt haben, dass er einen guten Winkel für einen Schuss suche. Die Bundespolizei FBI hatte den Mann bereits im Visier, weil er während der Stürmung des US-Kapitols am 6. Januar 2021 in den Sitz des Parlaments eingedrungen war.
Die Behörden warnten nun: „T. scheint wahnhafte Überzeugungen zu haben, die mit der Realität nicht vereinbar sind.“ Seine Vorgeschichte und sein Verhalten in letzter Zeit seien „höchst besorgniserregend“. Es sei wichtig, dass er in Haft bleibe, da ein „hohes Fluchtrisiko“ und eine „Gefahr für die Allgemeinheit“ bestünden.