Mit dem Tod oder Amtsverzicht eines Papstes geht die Verantwortung für die katholische Kirche auf das Kardinalskollegium über. Allerdings darf laut dem Kirchenrecht in dieser Zeit der Sedisvakanz, des „leeren Stuhles“, in der „Leitung der Gesamtkirche nichts geändert werden“. Nur die reguläre Verwaltung geht weiter. Fast alle Kurienchefs, einschließlich der Kardinal-Staatssekretär, erlieren ihre Ämter.
Wenige Leitungsämter, etwa das des Camerlengo der Kirche, des für das Buß- und Ablasswesen zuständigen Großpönitentiars oder des Kardinalvikars für Rom, bleiben in Kraft. Auch die Sekretäre der Vatikanbehörden bleiben im Amt, um den Arbeitsbetrieb aufrecht zu erhalten.
Während der Sedisvakanz tritt das Kardinalskollegium täglich zu „Generalkongregationen“ zusammen. Bei diesen Sitzungen müssen die Formalitäten zur Beisetzung des Papstes und zur Einberufung des Konklaves sowie andere wichtige Probleme der Kirchenleitung erörtert werden. Aufschiebbare Fragen und erst recht Dinge, die einem Papst vorbehalten sind, dürfen in dieser Phase nicht entschieden werden.