Gipfelchef Van Rompuy legt Plan zur Reform des Stabilitätspakts heute in Brüssel vor
Brüssel. Die EU-Staats- und Regierungschefs wollen heute in Brüssel den Bericht von Gipfelchef Herman Van Rompuy zur Reform des Euro-Stabilitätspakts verabschieden. Auf das Dokument, das eine politische Erklärung, aber kein Rechtstext ist, hatten sich die EU-Finanzminister Mitte des Monats bereits einstimmig verständigt. Die wichtigsten Fortschritte gegenüber den bisherigen Regeln:
Vorbeugende Überwachung: Die EU kann künftig bereits bei einer Abweichung vom Haushaltskurs einschreiten, auch wenn das Defizit unter der Maastrichter Marke von drei Prozent der Wirtschaftsleistung liegt. In weitgehenden Fällen kann die Hinterlegung eines Pfandes in Brüssel verlangt werden - das ist bisher nicht möglich.
Strengeres Defizitverfahren: Falls ein Land über die Schwelle von drei Prozent kommt, greifen Sanktionen schneller. Diese umfassen eine Pfandhinterlegung oder ein Bußgeld, falls nicht innerhalb einer gesetzten Frist gegengesteuert wird.
Die meisten Entscheidungen im Verfahren werden allerdings - wie schon bisher - von den Finanzministern mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. Sie behalten damit das Heft in der Hand. Bei Sanktionen sind die Vetorechte der Staaten jedoch eingeschränkt: Um eine Strafe zu verhindern, muss eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Kassenhüter sie ablehnen.
Frühwarnsystem: Die EU installiert ein neues Frühwarnsystem, um wirtschaftliche Ungleichgewichte aufzuspüren. Damit sollen beispielsweise Immobilienblasen wie in Irland oder Spanien verhindert werden. Die EU kann künftig Empfehlungen geben, die Ungleichgewichte abzubauen. Für Euro-Länder drohen in letzter Konsequenz auch Sanktionen - auch diese Möglichkeit gab es bisher nicht.
Schulden: Die EU nimmt viel genauer als bisher den gesamtstaatlichen Schuldenstand eines Staates unter die Lupe. Der Richtwert ist - wie bisher - 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Ein Land muss deshalb nicht nur seine Defizitquote verringern, sondern auch den staatlichen Schuldenberg abbauen. Deutschland fordert, in einem Notfall müssten private Gläubiger - also beispielsweise Banken - herangezogen werden, was aber umstritten ist.