Oslo. Die Staatsanwaltschaft im Breivik-Prozess hat die Unterbringung des geständigen norwegischen Massenmörders in einer psychiatrischen Anstalt beantragt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der 33-jährige Anders Behring Breivik, der im vergangenen Sommer 77 Menschen tötete, zum Tatzeitpunkt unter einer Psychose litt, hieß es zur Begründung vor Gericht in Oslo. Ankläger Svein Holden sagte in seinem Schlussplädoyer, die Staatsanwaltschaft beantrage, dass der Täter in einer psychiatrischen Klinik statt in einem Gefängnis untergebracht werde.
Im Falle einer Verurteilung zu einer Haftstrafe droht dem Angeklagten die Höchststrafe von 21 Jahren. Die Freiheitsstrafe könnte verlängert werden, wenn Breivik nach Ende seiner Haftzeit weiterhin als Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingestuft wird.
Breivik sieht sich selbst als "Kreuzritter" gegen die Islamisierung des Abendlandes und räumte die Mordserie ein. Für schuldig im juristischen Sinne hält er sich allerdings nicht. "Ich gebe die Taten zu, aber nicht die juristische Schuld", sagte Breivik zum Prozessauftakt. Zuvor hatte er bereits erklärt, er habe gehandelt, um Norwegen vor einer Islamisierung zu schützen. Das linksgerichtete politische Establishment habe er ins Visier genommen, weil dieses das Land mit seiner liberalen Einwanderungspolitik verraten habe.
Am 22. Juli vergangenen Jahres zündete Breivik zunächst eine Bombe im Regierungsviertel von Oslo, bei deren Explosion acht Menschen ums Leben kamen. Dann setzte er auf die Insel Utöya über und richtete unter den Teilnehmern eines Jugendlagers der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei ein Massaker mit 69 Toten an, bevor er sich ergab. Nach dem Plädoyer der Verteidiger und einem Schlusswort von Überlebenden sowie Opfer-Angehörigen erhält Breivik heute die Gelegenheit zu einem Schlusswort. Das Urteil soll entweder am 20. Juli oder am 24. August verkündet werden.