Im Bemühen um die Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo auf Kuba ist US-Präsident Barack Obama einen entscheidenden Schritt vorangekommen.
Washington. Nach dem US-Repräsentantenhaus stimmte jetzt auch der Senat einer Überstellung von Guantánamo-Insassen vor Gericht in den USA zu. Das Votum mit 79 Zustimmungen und 19 Gegenstimmen erfolgte bei einer Abstimmung über den Haushalt des Heimatschutzministeriums für 2010.
In dem Haushaltsgesetz heißt es, dass keine Guantánamo-Häftlinge in die USA und ihre Überseegebiete gebracht werden dürften - "es sei denn, um sie vor Gericht zu stellen, und nur, nachdem der Kongress einen detaillierten Plan darüber erhalten hat". Es fordert eine Beurteilung eines jeden Gefangenen, die 45 Tage vor einem möglichen Gerichtsverfahren dem US-Kongress vorliegen muss. Diese Untersuchung soll Angaben zu Gefahren, die von dem Häftling ausgehen, sowie rechtliche Gründe für dessen Überstellung enthalten.
Teil der Beurteilung ist auch die Bestätigung für potenzielle Aufnahmeländer, dass von dem Insassen kein oder nur ein geringes Sicherheitsrisiko ausgeht. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass freigelassene Häftlinge erst dann in ein Aufnahmeland ausgewiesen werden können, wenn Obama dem Kongress Namen, Zielland und Umstände der Überführung übermittelt hat.
In Guantánamo sitzen derzeit noch 223 Menschen ein. Für etwa 80 ist die Freilassung absehbar, gegen rund 60 weitere sind Strafverfahren geplant.